Anlage 1 VV-HNds - Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen
(VV-HNds)
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
- Amtliche Abkürzung
- VV-HNds
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Inhaltsübersicht | |
---|---|
1. | Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik |
2. | Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan (AH-G) |
3 | Gruppierungsplan (GPl) |
4. | Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl) |
5. | Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften |
1.
Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik
1.1
Die VV-HNds regeln im Rahmen der LHO und in Ergänzung der VV-LHO die formale Gestaltung des Landeshaushalts.
1.2
Nach § 13 Abs. 2 Satz 3 LHO richtet sich die Einteilung der Titel nach Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten (GPl). Dabei sind mindestens die in § 13 Abs. 3 LHO festgelegten Einnahme- und Ausgabearten gesondert darzustellen. Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden die Einnahme- und Ausgabearten für Bund und Länder unter Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse im GPl einheitlich bis auf Gruppenebene gegliedert. Sofern Haushaltspläne nicht in dieser Gliederungstiefe aufgestellt werden, muss sichergestellt sein, dass die aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten über Solldaten (Plandaten) notwendigen Angaben gemacht werden können. Die Istdaten sind entsprechend der einheitlichen Gliederung des GPl zur Verfügung zu stellen.
1.3
Nach § 14 LHO ist dem Haushaltsplan eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten als Anlage beizufügen (Funktionenübersicht). Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (FPl). Die Funktionen sind für Bund und Länder einheitlich festgelegt.
1.4
An die Haushaltssystematik sind drei Grundforderungen zu stellen. Die Darstellung
soll
- a)die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluss des Haushalts berücksichtigen, wobei auf ein möglichst einfaches und wirtschaftliches Verfahren zu achten ist,
- b)den wirtschaftspolitischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auf den Konjunkturablauf ausweisen sowie zeigen, in welchen Größenordnungen sich die Verflechtungen mit der Volkswirtschaft bewegen,
- c)Auskunft darüber geben, mit welchem Mitteleinsatz einzelne öffentliche Aufgaben (Funktionen) erfüllt werden.
1.5
Die haushaltsmäßigen Grundsätze sind bei der Haushaltssystematik gewahrt. Dies bedeutet vornehmlich, dass das institutionelle Prinzip die Grundlage des formalen Aufbaus des Haushaltsplans ist. Ohne eine solche Gliederung des Haushaltsplans lässt sich die Verantwortung der einzelnen Dienststellen bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nicht klar erkennen. Überdies wäre die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Mittel erheblich erschwert. Die Einzelpläne sind in Kapitel und Titel gegliedert. Bei der Gestaltung der Titel haben Bewirtschaftungsgrundsätze Vorrang. Die Titel sind also mit einer haushaltsmäßig aussagefähigen Zweckbestimmung zu versehen.
1.6
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem GPl orientiert sich in erster Linie an Kriterien der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge und ermöglicht damit die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
1.7
Da sich die Gestaltung des Haushaltsplans nach dem institutionellen Prinzip richtet, muss eine Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen) nach einer anderen Systematik vorgenommen werden. Diese Gliederung richtet sich nach dem FPl. Der FPl gliedert die Einnahmen und Ausgaben nach funktionalen Gesichtspunkten. Funktionen sind z.B. Bildungswesen, Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten, soziale Sicherung sowie Verkehrs- und Nachrichtenwesen. Die Verbindung mit den Ansätzen des Haushaltsplans wird durch eine zusätzliche, von der Gruppierung des Haushaltsplans unabhängige Funktionskennziffer (im Folgenden: FKZ) erreicht. Die FKZ berührt den Aufbau des Haushaltsplans nicht. So werden z.B. die Ausgaben für das Bildungswesen mit einer einheitlichen FKZ versehen, unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie veranschlagt sind.
1.8
Die zusätzliche FKZ ermöglicht es, ohne großen Verwaltungsaufwand den Inhalt des Haushaltsplans nach Funktionen zu gliedern und damit die Durchsichtigkeit des Haushalts wesentlich zu erhöhen. Da die funktionale Zuordnung zudem weitestgehend dem System der Finanzstatistik entspricht, können den Haushaltsdaten auch unmittelbar die Angaben für die Finanzstatistik entnommen werden, ohne dass es größerer Umrechnungen bedarf. Die Finanzstatistik ist dadurch in der Lage, die Finanzen des Bundes und der Länder ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand vergleichbar zu erfassen und zu einem Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen (Öffentlicher Gesamthaushalt) nach Aufgabengebieten zu aggregieren.
1.9
Zuordnungshinweise zum GPl und zum FPl erläutern die den einzelnen Gruppen und Funktionen zuzuordnenden Ausgaben.
1.10
Dem Haushaltsplan wird eine Gruppierungsübersicht, eine Funktionenübersicht und ein Haushaltsquerschnitt beigefügt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 LHO). Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Gruppierungsübersicht nach Einnahme- und Ausgabearten und in der Funktionenübersicht nach Aufgabengebieten gegliedert. Im Haushaltsquerschnitt werden Einnahmen und Ausgaben der Aufgabengebiete den Einnahme- und Ausgabearten zugeordnet.
2.
Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan (AH-G)
2.1
Die Gruppierung geht von folgenden Hauptgruppen aus:
- a)
auf der Einnahmeseite
- 0
Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
- 1
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus dem Schuldendienst und dergleichen
- 2
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
- 3
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
- b)
auf der Ausgabeseite
- 4
Personalausgaben
- 5
Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
- 6
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
- 7
Baumaßnahmen
- 8
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
- 9
Besondere Finanzierungsausgaben.
2.2
Innerhalb dieser Hauptgruppen werden entsprechend dem Dezimalsystem durch Anhängen einer zusätzlichen Stelle sogenannte Obergruppen mit gleichem ökonomischen Gehalt geschaffen. Die in ihnen zusammengefassten Einnahme- oder Ausgabearten können einheitlich beurteilt und bei einer wirtschaftspolitischen Analyse des Haushalts zusammen behandelt werden.
Durch Anhängen dieser zweiten Stelle entstehen z.B. bei den Personalausgaben (Hauptgruppe 4) die Obergruppen:
41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige |
---|---|
42 | Bezüge und Nebenleistungen |
43 | Versorgungsbezüge und dergleichen |
44 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen |
45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben |
46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben. |
2.3
Der GPl schreibt für Bund und Länder eine übereinstimmende Gruppierung der ersten drei Stellen (so genannte Gruppe) verbindlich vor, z.B. bei Obergruppe 42 (Bezüge und Nebenleistungen):
421 | Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister |
---|---|
422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter |
424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage |
427 | Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige |
428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben. |
2.4
Eine weitere Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan ist in das Ermessen des Landes gestellt. In Niedersachsen besteht eine Titelnummer aus insgesamt fünf Stellen. Zur Bildung der Titelnummer ist die dreistellige Gruppe des GPl um eine vierte und fünfte Stelle aufzufüllen.
Darüber hinaus ist eine weitere Untergliederung unzulässig.
Bei Einzeltiteln sind die vierte und die fünfte Stelle - vorbehaltlich spezieller Regelungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung - durch die Zahlen 10 bis 59 zu belegen. Die Ziffern 01 bis 09 sind für Festtitel oder durch das MF für spezielle Auswertungszwecke vorgegebene Titel und die Zahlen 61 bis 99 für Titelgruppen reserviert (siehe Nrn. 2.5 und 2.6).
Die Gruppennummern sind abschließend aufgezählt. Die Bildung von Titelnummern aus Gruppen, die im GPl nicht vorgesehen sind, ist daher nicht zulässig, auch wenn innerhalb des Dezimalsystems noch freie Gruppen vorhanden sind.
2.5
Zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit sind in der ZR-GPl fünfstellige Titel ausgewiesen, die in allen fünf Stellen verbindlich sind (Festtitel).
Diese Titel sind ohne Änderung der vorgesehenen Titelnummer und der Zweckbestimmung in den Haushalt einzustellen, sofern bei ihnen Einnahmen oder Ausgaben darzustellen sind.
Die Absätze 1 und 2 finden auf Titel, die zu Titelgruppen zusammengefasst werden, keine Anwendung.
2.6.1
Soweit der GPl die Zuordnung der Einnahmen oder Ausgaben bei einer Maßnahme zu verschiedenen Gruppen oder Funktionen fordert, können die betroffenen Titel zu Titelgruppen zusammengefasst werden. Sie sind jeweils nach den Einnahme-Einzeltiteln oder Ausgabe-Einzeltiteln am Schluss des Kapitels darzustellen. Dabei ist die gemeinsame Zweckbestimmung als Überschrift der Titelgruppe anzugeben. Die Einzeltitel der Titelgruppe sind, wie sie sich aus dem GPl ergeben, in systematischer Reihenfolge und mit den entsprechenden Einzelbeträgen auszubringen. Für Titelgruppen sind die Endzahlen 61 bis 99 (vierte und fünfte Stelle) reserviert.
2.6.2
Festtitelgruppen
Für bestimmte Zwecke können einheitliche Titelgruppennummern eingerichtet werden. Bei Bedarf wird Näheres im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs geregelt.
Wenn es aus besonderen Gründen, insbesondere wegen unterschiedlicher funktionaler Zuordnung erforderlich ist, in einer Titelgruppe zwei Titel mit gleicher Gruppe auszubringen ist die Titelgruppe als gemischte Titelgruppe darzustellen (z.B. Endzahlen "61/62").
2.7
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Funktionen oder Arten in einem Titel
zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist der Titel
nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
2.8
Wegen der überragenden finanz- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind diese in besonderen Hauptgruppen zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die bei makroökonomischer Betrachtung die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern.
Nach dem GPl zählen dazu:
Hauptgruppe 7 | Baumaßnahmen |
---|---|
Hauptgruppe 8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
Obergruppe 81 | Erwerb von beweglichen Sachen |
Obergruppe 82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen |
Obergruppe 83 | Erwerb von Beteiligungen und dgl. |
Obergruppe 85 | Darlehen an den öffentlichen Bereich |
Obergruppe 86 | Darlehen an sonstige Bereiche |
Obergruppe 87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen |
Obergruppe 88 | Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich |
Obergruppe 89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche. |
Die Summe der eigenfinanzierten Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist für die Kreditobergrenze nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung von Bedeutung.
2.9
Bei den Übertragungsleistungen wird zwischen dem "öffentlichen Bereich" (z.B. Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände - im Folgenden: GV -; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.1) und den "sonstigen Bereichen" (z.B. private und öffentliche Unternehmen; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.2) unterschieden.
Übertragungsleistungen sind insbesondere:
- Zinseinnahmen oder -ausgaben,
- Darlehensrückflüsse oder Gewährung von Darlehen,
- Tilgungsausgaben,
- Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme.
Übertragungsleistungen sind nicht: Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. 1) Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.
Die Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden oder GV richtet sich nach dem Fallgruppenschema (vgl. Anlage).
Der haushaltsrechtliche Begriff "Zuwendungen" ist für die haushaltssystematische Einordnung nicht entscheidend.
2.9.1
Bei Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs ist wie folgt zuzuordnen:
- a)Einnahmen: Obergruppen oder Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33,
- b)Ausgaben: Obergruppen oder Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88.
Zum öffentlichen Bereich i.S. des GPl gehören:
- a)
die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden und GV;
- b)
die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z.B. Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds "Deutsche Einheit" (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung; vgl. Nr. 2.9.2);
- c)
die Sozialversicherungsträger: z.B. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen; vgl. Nr. 2.9.2);
- d)
die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbstständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder GV) zum Mitglied haben. Insbesondere gehören dazu:
alle Verbände nach den Zweckverbandsgesetzen;
alle sondergesetzlichen Verbände mit den vorstehend angegebenen Merkmalen, z.B. Schulverbände gemäß den Schulgesetzen;
Unterhaltungsverbände nach den Landeswassergesetzen, Abwasserverbände, Wasserversorgungsverbände;
Planungsverbände nach Bundes- und Landesgesetzen;
Tierkörperbeseitigungsverbände, Feuerschutzverbände, Forstverbände gemäß Landesvorschriften;
grenzüberschreitende Zweckverbände mit Sitz in Deutschland.
2.9.2
Bei Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland ist wie folgt zuzuordnen:
- a)Einnahmen: Obergruppen oder Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34,
- b)Ausgaben: Obergruppen oder Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89.
Bei den sonstigen Bereichen ist in der Regel nach der Herkunft der Mittel oder nach dem Empfänger der Zahlungen zuzuordnen. Als Empfänger gelten juristische oder natürliche Personen, denen Geldleistungen aus den staatlichen Haushalten zufließen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, kann auch eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen, z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden.
Zu den sonstigen Bereichen gehören u.a. private und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.
Zu den Unternehmen rechnen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren oder erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.
Öffentliche Unternehmen sind:
- eigene Betriebe des Bundes und der Länder i.S. des § 26 BHO/LHO,
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
- Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind.
Öffentliche Einrichtungen sind:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht in Nr. 2.9.1 genannt), die keine Unternehmen sind,
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o.Ä. beherrschenden Einfluss ausübt.
Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.
2.10
Bei Zahlungen zwischen Inland und Ausland ist wie folgt zuzuordnen:
- a)Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34,
- b)Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89.
Für den Zahlungsverkehr mit der EU sind in den relevanten Obergruppen eigene Gruppierungsnummern vorgesehen. Ein separater Nachweis erfolgt bei folgenden Gruppen:
- a)Einnahmen: Obergruppe 27, Gruppe 346,
- b)Ausgaben: Gruppe 688.
Für die Behandlung von Inlands- und Auslandszahlungen ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen an und von Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z.B.
- Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,
- Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
- Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
2.11
Wertgrenzen (Ausgaben) sind wie folgt zuzuordnen:
Gruppen 511, 514, 519, 521, 523, Hauptgruppe 7, Obergruppe 81, Gruppe 812.
Für die Wertgrenzen sind die um etwaige Rabatt- und Skontobeträge gekürzten Kaufpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) maßgebend. Fracht- und andere Beförderungskosten, Aufstellungs- und Anschlusskosten sind mit den Kosten der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen.
2.11.1
Die Wertgrenzen für die Beschaffung von beweglichen Sachen gelten grundsätzlich für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf). Liegt der Anschaffungswert im Einzelfall über der Wertgrenze von 5.000 Euro, so ist die Ausgabe in jedem Fall der Hauptgruppe 8 zuzuordnen (zur Abgrenzung im Einzelnen vgl. Zuordnungsrichtlinie zu den Gruppen 511, 514, 519, 521 und 523 sowie zur Obergruppe 81 und zur Gruppe 812).
Ausgaben zur Beschaffung von Fahrzeugen, für Erstausstattungen und für Maßnahmen im Rahmen von besonderen und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungs- und Ausrüstungsprogrammen sind unabhängig vom Anschaffungswert stets der Hauptgruppe 8 zuzuordnen.
Erstausstattungen sind die Beschaffungen bei Einrichtung neuer oder dieser vergleichbaren Ausweitung bestehender Dienststellen oder beim Wechsel des Dienstgebäudes für die Ausstattung des neuen Gebäudes, soweit die Ausstattung mit den vorhandenen Ausstattungsgegenständen der umziehenden Dienststelle nicht möglich ist. Als Erstausstattung gilt auch die Beschaffung von Sachen bisher nicht vorhandener Art, die eine Dienststelle benötigt, um eine neue Aufgabe erfüllen zu können. Die erstmalige Anschaffung einer Sache erfüllt für sich allein das Merkmal der Erstausstattung nicht.
2.11.2
Die für Baumaßnahmen geltenden Wertgrenzen ergeben sich aus den VV zu den §§ 24, 54 LHO und den besonderen baufachlichen Bestimmungen.
3.
Gruppierungsplan (GPl)
0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel |
---|---|
01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage |
011 | Lohnsteuer |
012 | Veranlagte Einkommensteuer |
013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) |
014 | Körperschaftsteuer |
015 | Umsatzsteuer |
016 | Einfuhrumsatzsteuer |
017 | Gewerbesteuerumlage |
018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge |
05/06 | Landessteuern |
051 | Vermögensteuer |
052 | Erbschaftsteuer |
053 | Grunderwerbsteuer |
055 | Totalisatorsteuer |
056 | Andere Rennwettsteuern |
057 | Lotteriesteuer |
058 | Sportwettensteuer |
059 | Feuerschutzsteuer |
061 | Biersteuer |
062 | Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) |
069 | Sonstige |
09 | Steuerähnliche Abgaben |
093 | Abgaben von Spielbanken |
099 | Sonstige |
1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. |
11 | Verwaltungseinnahmen |
111 | Gebühren, sonstige Entgelte |
112 | Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) |
119 | Sonstige |
12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) |
121 | Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen |
122 | Konzessionsabgaben |
123 | Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto |
124 | Mieten und Pachten |
125 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit |
129 | Sonstige |
13 | Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen |
131 | Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen |
132 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (soweit nicht bei gruppe 119 und 125) |
133 | Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen |
134 | Kapitalrückzahlungen |
14 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen |
141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland |
146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland |
15 | Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich |
151 | Zinseinnahmen vom Bund |
152 | Zinseinnahmen von Ländern |
153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
154 | Zinseinnahmen von Sondervermögen |
156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden |
16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen |
161 | Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen |
162 | Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland |
166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland |
17 | Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich |
171 | Darlehensrückflüsse vom Bund |
172 | Darlehensrückflüsse von Ländern |
173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
174 | Darlehensrückflüsse von Sondervermögen |
176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden |
18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen |
181 | Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen |
182 | Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland |
186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland |
2 | Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen |
21 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich |
211 | Allgemeine Zuweisungen vom Bund |
212 | Allgemeine Zuweisungen von Ländern |
213 | Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
214 | Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen |
216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden |
22 | Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich |
221 | Schuldendiensthilfen vom Bund |
222 | Schuldendiensthilfen von Ländern |
223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
224 | Schuldendiensthilfen von Sondervermögen |
226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden |
23 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich |
231 | Sonstige Zuweisungen vom Bund |
232 | Sonstige Zuweisungen von Ländern |
233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
234 | Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen |
235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
237 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden |
26 | Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen |
261 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland |
266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland |
27 | Zuschüsse von der EU |
271 | Erstattungen von der EU |
272 | Sonstige Zuschüsse von der EU |
28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen |
281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland |
282 | Sonstige Zuschüsse aus dem Inland |
286 | Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) |
287 | Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) |
29 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen |
291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen |
292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen |
293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen |
297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse |
298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
3 | Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen |
31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen |
311 | Schuldenaufnahmen beim Bund |
312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern |
313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden |
314 | Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen |
317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden |
32 | Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt |
321 | Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen |
322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit |
325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt |
326 | Schuldenaufnahmen im Ausland |
33 | Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich |
331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund |
332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern |
333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
334 | Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen |
336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden |
34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen |
341 | Beiträge |
342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland |
346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU |
347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) |
35 | Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken |
351 | Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage |
352 | Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage |
353 | Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage |
354 | Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage |
355 | Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage |
356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken |
359 | Sonstige |
36 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre |
361 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre |
37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen |
371 | Globale Mehreinnahmen |
372 | Globale Mindereinnahmen |
38 | Haushaltstechnische Verrechnungen |
381 | Verrechnungen zwischen Kapiteln |
382 | Durchlaufende Posten |
389 | Sonstige |
4 | Personalausgaben |
41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige |
411 | Aufwendungen für Abgeordnete |
412 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige |
42 | Bezüge und Nebenleistungen |
421 | Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister |
422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter |
424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage |
427 | Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige |
428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben - nur in Titelgruppen |
43 | Versorgungsbezüge und dergleichen |
431 | Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen |
432 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen |
434 | Zuführung an die Versorgungsrücklage |
435 | Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen |
436 | Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen |
437 | Versorgungsbezüge nach dem G 131 |
438 | Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
439 | Sonstige |
44 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen |
441 | Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dergleichen |
443 | Fürsorgeleistungen und Unterstützungen |
446 | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen |
45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben |
451 | Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen |
452 | Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst) |
453 | Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung |
459 | Sonstige |
46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben |
461 | Globale Mehrausgaben für Personalausgaben |
462 | Globale Minderausgaben für Personalausgaben |
5 | Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst |
51/54 | Sächliche Verwaltungsausgaben |
511 | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände |
514 | Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen |
517 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume |
518 | Mieten und Pachten |
519 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
520 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten |
521 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
523 | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken |
525 | Aus- und Fortbildung |
526 | Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten |
527 | Dienstreisen |
529 | Verfügungsmittel |
531 | Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen |
532 | Auslagen in Rechtssachen |
534 | Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit |
536 | Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung |
537 | Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten) |
538 | Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) |
539 | Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten |
541 | Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen |
542 | Ausgleichsabgaben |
546 | Sonstige |
547 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben |
548 | Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben |
549 | Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben |
56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse |
561 | Zinsausgaben an den Bund |
562 | Zinsausgaben an Länder |
563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände |
564 | Zinsausgaben an das Sondervermögen |
567 | Zinsausgaben an Zweckverbände |
57 | Zinsausgaben an den Kreditmarkt |
571 | Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen |
572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen |
575 | Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt |
576 | Zinsausgaben an das Ausland |
58 | Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse |
581 | Tilgungsausgaben an den Bund |
582 | Tilgungsausgaben an Länder |
583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände |
584 | Tilgungsausgaben an das Sondervermögen |
587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände |
59 | Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt |
591 | Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen |
592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
593 | Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen |
595 | Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt |
596 | Tilgungsausgaben an das Ausland |
6 | Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen |
61 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich |
611 | Allgemeine Zuweisungen an den Bund |
612 | Allgemeine Zuweisungen an Länder |
613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
614 | Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen |
616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände |
62 | Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich |
621 | Schuldendiensthilfen an den Bund |
622 | Schuldendiensthilfen an Länder |
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
624 | Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen |
626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände |
63 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich |
631 | Sonstige Zuweisungen an den Bund |
632 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder |
633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
634 | Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen |
636 | Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände |
66 | Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche |
661 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen |
662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen |
663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland |
664 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen |
666 | Schuldendiensthilfen an das Ausland |
67 | Erstattungen an sonstige Bereiche |
671 | Erstattungen an das Inland |
676 | Erstattungen an das Ausland |
68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche |
681 | Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen |
682 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen |
683 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen |
684 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) |
685 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen |
686 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland |
687 | Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688) |
688 | Abführung der Eigenmittel an die EU |
69 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen |
691 | Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen |
692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen |
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen |
697 | Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse |
698 | Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
699 | Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
7 | Baumaßnahmen |
711 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten |
712/799 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten |
712/729 | Hochbaumaßnahmen |
731/739 | Straßenbaumaßnahmen |
741/759 | Hafenbaumaßnahmen |
761/779 | Sonstige Tiefbaumaßnahmen |
8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
81 | Erwerb von beweglichen Sachen |
811 | Erwerb von Fahrzeugen |
812 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen |
813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen |
82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen |
821 | Grunderwerb |
823 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen |
83 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen |
831 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland |
836 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland |
85 | Darlehen an den öffentlichen Bereich |
851 | Darlehen an den Bund |
852 | Darlehen an Länder |
853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
854 | Darlehen an das Sondervermögen |
856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
857 | Darlehen an Zweckverbände |
86 | Darlehen an sonstige Bereiche |
861 | Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen |
862 | Darlehen an private Unternehmen |
863 | Darlehen an Sonstige im Inland |
866 | Darlehen an das Ausland |
87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen |
88 | Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich |
881 | Zuweisungen für Investitionen an den Bund |
882 | Zuweisungen für Investitionen an Länder |
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
884 | Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen |
886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände |
89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche |
891 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen |
892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen |
893 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland |
894 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen |
896 | Zuschüsse für Investitionen an das Ausland |
9 | Besondere Finanzierungsausgaben |
91 | Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke |
911 | Zuführungen an die Ausgleichsrücklage |
912 | Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage |
913 | Zuführungen an die Schuldendienstrücklage |
914 | Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage |
915 | Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage |
916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke |
919 | Sonstige |
96 | Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren |
97 | Globale Mehr- und Minderausgaben |
971 | Globale Mehrausgaben |
972 | Globale Minderausgaben |
98 | Haushaltstechnische Verrechnungen |
981 | Verrechnungen zwischen Kapiteln |
982 | Durchlaufende Posten |
989 | Sonstige |
4.
Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
Erläuterung:
"F" = Festtitel
0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel | |||
---|---|---|---|---|
01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage | |||
011 | Lohnsteuer | |||
012 | Veranlagte Einkommensteuer | |||
013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) | |||
014 | Körperschaftsteuer | |||
015 | Umsatzsteuer | |||
016 | Einfuhrumsatzsteuer | |||
017 | Gewerbesteuerumlage | |||
018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | |||
Einnahmen aus dem bis 31.12.2008 geltenden Zinsabschlag. | ||||
Einnahmen aus der ab 1.1.2009 geltenden Kapitalertragsteuer i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG i. d. F. vom 14.8.2007 (BGBl. I S. 1912) | ||||
05/06 | Landessteuern | |||
051 | Vermögensteuer | |||
052 | Erbschaftsteuer | |||
053 | Grunderwerbsteuer | |||
055 | Totalisatorsteuer | |||
056 | Andere Rennwettsteuern | |||
057 | Lotteriesteuer | |||
058 | Sportwettensteuer | |||
059 | Feuerschutzsteuer | |||
061 | Biersteuer | |||
062 | Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer/Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) | |||
069 | Sonstige | |||
09 | Steuerähnliche Abgaben | |||
093 | Abgaben von Spielbanken | |||
099 | Sonstige | |||
1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen | |||
11 | Verwaltungseinnahmen | |||
111 | Gebühren, sonstige Entgelte | |||
- | Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter Gruppe 112) | |||
- | Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme der Anstalten und Einrichtungen | |||
- | Beiträge i.S. des Abgabenrechts (soweit nicht unter Gruppe 341) | |||
- | Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX | |||
111 01 "F" | Gebühren und tarifliche Entgelte | |||
112 | Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) | |||
Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw., Erzwingungsgelder | ||||
112 01 "F" | Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten | |||
119 | Sonstige | |||
- | Einnahmen aus Veröffentlichungen | |||
- | Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO) | |||
- | Stundungszinsen, Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist | |||
- | Einnahmen aus Aufträgen Dritter | |||
- | Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte | |||
- | Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern, soweit die Buchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist | |||
- | Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen | |||
- | Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung | |||
- | Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen | |||
- | Einnahmen aus Regressen | |||
- | Haftungsentschädigungen | |||
- | Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs | |||
- | Erstattung von Umsatzsteuer | |||
- | Einnahmen aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind | |||
- | Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen, soweit nicht eine Absetzung von der Ausgabe vorgeschrieben ist (vgl. VV zu § 35 LHO) | |||
- | Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw. | |||
- | Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben | |||
- | Rückzahlung von Zuwendungen | |||
- | Zinsen aus nicht oder zweckwidrig verwendeten Zuwendungen, Abführung von Zinsvorteilen (Habenzinsen) aus Zuwendungen | |||
- | Erbschaften des Fiskus | |||
- | Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist | |||
- | Erstattungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 56 Abs. 2a BAföG, sofern nicht bei Gruppe 671 | |||
Zusatz: | ||||
Einnahmen für die Inanspruchnahme dienstlicher Fernmeldeanlagen durch Dritte sind bei den entsprechenden Titeln von der Ausgabe abzusetzen (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO). | ||||
119 01 "F" | Vermischte Einnahmen | |||
119 02 "F" | Einnahmen aus Veröffentlichungen | |||
119 03 "F" | Einnahmen aus Nebentätigkeiten | |||
119 04 "F" | Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen an Landesbedienstete | |||
12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) | |||
Als wirtschaftliche Tätigkeit i.S. dieser Obergruppe ist zu verstehen: | ||||
- | Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen | |||
- | Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen | |||
- | Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen | |||
121 | Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen | |||
Ablieferungen eigener Unternehmen ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar: | ||||
- | Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen | |||
- | Gewinn- und Überschussablieferungen | |||
Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. | ||||
122 | Konzessionsabgaben | |||
Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, z.B. | ||||
- | aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen | |||
- | Konzessionsabgabe aus Lotto und Toto | |||
123 | Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto | |||
Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto | ||||
124 | Mieten und Pachten | |||
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B. | ||||
- | Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile | |||
- | Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Ausstellungsgelände | |||
- | Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen | |||
- | Jagd- und Fischereipacht | |||
124 01 "F" | Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung | |||
125 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit | |||
- | Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen, z.B. | |||
- | Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten | |||
- | Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Arbeitsbetriebe in Justizvollzugsanstalten | |||
- | Erträge aus Jagd und Fischerei | |||
- | Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, z.B. | |||
- | Einnahmen aus Vermessungsarbeiten | |||
- | Einnahmen aus kartographischen Arbeiten | |||
- | Verkauf von Karten und Katalogen | |||
- | Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegung | |||
- | Verpflegungsentgelte | |||
- | Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte | |||
129 | Sonstige | |||
Frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können | ||||
13 | Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen | |||
131 | Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen | |||
Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäude, Bauwerke zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechte) | ||||
132 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | |||
(soweit nicht bei Gruppe 119 und 125) | ||||
132 01 "F" | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | |||
133 | Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen | |||
- | Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen | |||
- | Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen | |||
- | Verwendung von Kapitalbeständen | |||
- | Rückzahlung von Betriebsmitteln | |||
- | Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | |||
134 | Kapitalrückzahlungen | |||
14 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen | |||
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen | ||||
141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland | |||
146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland | |||
15 | Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung | ||||
151 | Zinseinnahmen vom Bund | |||
152 | Zinseinnahmen von Ländern | |||
153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
154 | Zinseinnahmen von Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden | |||
16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen | |||
161 | Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
162 | Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland | |||
- | Zinsen von z.B. | |||
- | Verbänden | |||
- | privaten Unternehmen und | |||
- | privaten Haushalten für Darlehen | |||
- | Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen | |||
- | z. B. Zinseinnahmen aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG | |||
166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland | |||
17 | Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
171 | Darlehensrückflüsse vom Bund | |||
172 | Darlehensrückflüsse von Ländern | |||
173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
174 | Darlehensrückflüsse von Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden | |||
18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen | |||
181 | Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
182 | Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland | |||
Darlehensrückflüsse von z.B. | ||||
- | Verbänden | |||
- | privaten Unternehmen und | |||
- | privaten Haushalten im Inland | |||
z. B. Darlehensrückflüsse aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG | ||||
186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland | |||
2 | Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen | |||
Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 2.9 AH-GF; zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3. | ||||
21 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften | ||||
211 | Allgemeine Zuweisungen vom Bund | |||
z.B. Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder | ||||
212 | Allgemeine Zuweisungen von Ländern | |||
z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs | ||||
213 | Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
z.B. Landesumlagen | ||||
214 | Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden | |||
22 | Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Zuweisungen (öffentlicher Bereich) oder Zuschüsse (privater Bereich) zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, insbesondere zur Verbilligung der Zinsleistungen; vgl. auch Obergruppe 26. | ||||
221 | Schuldendiensthilfen vom Bund | |||
222 | Schuldendiensthilfen von Ländern | |||
223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
224 | Schuldendiensthilfen von Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden | |||
23 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
- | Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche | |||
- | Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind | |||
- | Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs | |||
231 | Sonstige Zuweisungen vom Bund | |||
z.B. Erstattung | ||||
- | von Kriegsfolgenhilfeleistungen | |||
- | des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen | |||
- | des Anteils des Bundes am Wohngeld | |||
- | von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw. | |||
z. B. Anteil des Bundes an den Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gemäß BAföG | ||||
232 | Sonstige Zuweisungen von Ländern | |||
z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | ||||
233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
234 | Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
235 01 "F" | Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung | |||
236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
237 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden | |||
26 | Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen | |||
Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22. | ||||
261 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland | |||
z.B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch | ||||
- | Banken und Versicherungen | |||
- | Stiftungen und Fonds | |||
- | Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer | |||
266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland | |||
27 | Zuschüsse von der EU | |||
271 | Erstattungen von der EU | |||
272 | Sonstige Zuschüsse von der EU | |||
28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen | |||
281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland | |||
282 | Sonstige Zuschüsse aus dem Inland | |||
z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden | ||||
286 | Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen. | |||
287 | Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) | |||
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen. | ||||
29 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | |||
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69. | ||||
291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | |||
298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | |||
299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | |||
3 | Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen | |||
- | Schuldenaufnahmen: Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen; Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen | |||
- | Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen: Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind | |||
- | Besondere Finanzierungseinnahmen: | |||
- | Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.) | |||
- | Übertragene Überschüsse aus Vorjahren | |||
- | Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen | |||
- | Haushaltstechnische Verrechnungen | |||
31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen | |||
311 | Schuldenaufnahmen beim Bund | |||
312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern | |||
313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
314 | Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden | |||
32 | Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt | |||
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen. | ||||
321 | Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit | |||
325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt | |||
326 | Schuldenaufnahmen im Ausland | |||
33 | Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund z.B. Wohnungsbauprämien | |||
332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern | |||
333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | |||
334 | Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | |||
337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden | |||
34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen | |||
341 | Beiträge | |||
- | Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben | |||
- | Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches. | |||
342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland | |||
z. B. Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Länder für den Anteil des Bundes an der Darlehensförderung gemäß BAföG | ||||
346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU | |||
347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) | |||
35 | Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken | |||
Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen, z.B. Grundstock. | ||||
351 | Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage | |||
z.B. aus der allgemeinen Rücklage | ||||
352 | Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage | |||
353 | Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage | |||
354 | Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage | |||
355 | Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage | |||
356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken | |||
359 | Sonstige | |||
36 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre | |||
361 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre | |||
Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen | ||||
37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen | |||
Anfallende Einnahmen sind bei den Einnahmearten zu buchen, die nach dem GPl für die niedersächsische Landesverwaltung jeweils in Betracht kommen. | ||||
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | ||||
371 | Globale Mehreinnahmen | |||
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden. | ||||
372 | Globale Mindereinnahmen | |||
Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden. | ||||
38 | Haushaltstechnische Verrechnungen | |||
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen. | ||||
381 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | |||
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben) | ||||
382 | Durchlaufende Posten | |||
Durchlaufende Posten sind im allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z.B. Durchlaufspenden). | ||||
389 | Sonstige | |||
Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | ||||
4 | Personalausgaben | |||
- | Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete usw. sowie Versorgungsbezüge | |||
- | Ausgaben aufgrund von Gestellungsverträgen mit Ordensgenossenschaften und Mutterhäusern des DRK usw. im Bereich der Universitätskliniken | |||
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen (z.B. Honorare an Sachverständige). | ||||
41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige | |||
411 | Aufwendungen für Abgeordnete | |||
Aufwendungen für Abgeordnete des niedersächsischen Landtags, z.B. | ||||
- | Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen | |||
- | Kostenpauschalen für allgemeine Kosten | |||
- | Mehraufwendungen am Sitz des Landtags | |||
- | Fahrten in Ausübung des Mandats | |||
- | Reisekosten in besonderen Fällen | |||
- | Zuschüsse zu Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen | |||
- | Unterstützungen | |||
- | Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebenen | |||
412 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige | |||
Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B. | ||||
- | Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen und Beamten | |||
- | Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten) | |||
42 | Bezüge und Nebenleistungen | |||
421 | Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister | |||
- | Amtsgehalt | |||
- | Familienzuschlag | |||
- | Dienstaufwandsentschädigung | |||
- | Wohnungsentschädigung | |||
- | Sonderzuwendung | |||
421 01"F" | Bezüge | |||
- | der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten | |||
- | der Ministerin oder des Ministers | |||
421 02 "F" | Bezüge | |||
- | der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten | |||
- | der Ministerin oder des Ministers | |||
Übergangsgeld | ||||
422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter | |||
- | Grundgehalt, Zuschuss zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zuschüsse, Altersteilzeitzuschlag, Zulagen, Vergütungen (z.B. für Mehrarbeit oder für Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst) | |||
- | Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich | |||
- | Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen | |||
- | Bezüge der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst | |||
- | Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen | |||
- | Urlaubsgeld | |||
- | Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen | |||
- | Abfindungen und Übergangsgelder | |||
- | Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte | |||
- | Schulbeihilfen | |||
- | Sterbegelder an die Hinterbliebenen einer Beamtin oder eines Beamten | |||
- | Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Übungen, Katastropheneinsätzen und Ähnliches | |||
- | Dienstkleidungszuschüsse | |||
Zusatz: | ||||
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden. | ||||
422 01 "F" | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter - bei der Veranschlagung: Personalkostenbudgets | |||
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen. | ||||
422 04 "F" | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst | |||
422 06 "F" | Mehrarbeitsvergütungen für Beamtinnen und Beamte | |||
422 11 | Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Lehrerinnen und Lehrer | |||
424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage | |||
Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage | ||||
427 | Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige | |||
- | Ausgaben für Stellvertretung und Aushilfe, z.B. für Zivildienstleistende, Mutterschutzvertretungen, Werkstudentinnen und Werkstudenten (soweit nicht Gruppen 422, 425 und 426) | |||
- | Sonstige Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Landesverwaltung ausüben | |||
- | Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete des Landes handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind (soweit nicht Gruppe 525) | |||
- | Honorare für freie Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Sachverständige (soweit nicht Gruppe 526) | |||
- | Vergütungen für Lehraufträge | |||
- | Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten | |||
- | Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer | |||
- | Vergütung für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer | |||
- | Vergütungen und Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung | |||
427 01 "F" | Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte | |||
427 02 "F" | Beschäftigungsentgelte an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung | |||
428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |||
- | Tarifliche und übertarifliche Entgelte | |||
- | Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit | |||
- | Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil) | |||
- | Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung sowie Pauschalversteuerung der Beiträge und Umlagen | |||
- | Abfindungen und Übergangsgelder | |||
- | Aufwandsentschädigungen; die Höhe ist in den Erläuterungen zum Haushaltsplan darzustellen | |||
- | Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden | |||
- | Leistungsentgelt, -prämien und -zulagen | |||
- | Jährliche Sonderzahlungen | |||
- | Jubiläumszuwendungen | |||
- | Sterbegelder an die Hinterbliebenen | |||
Zusatz: | ||||
PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden. | ||||
428 01 "F" | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |||
In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen. | ||||
428 04 "F" | Entgelte für Auszubildende | |||
428 06 "F" | Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden | |||
429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben - nur in Titelgruppen | |||
Vergütungen von Angestellten und Löhne von Arbeiterinnen und Arbeitern, die nicht auf die Gruppen 425 bis 427 aufgeteilt werden können | ||||
43 | Versorgungsbezüge und dergleichen | |||
- | Ruhegehälter | |||
- | Bezüge für emeritierte Professorinnen und Professoren | |||
- | Versorgungsbezüge der nichtbeamteten Ruhegehaltsberechtigten und deren Hinterbliebenen | |||
- | Unterhaltsbeiträge | |||
- | Witwen- und Waisengeld | |||
- | Witwenabfindung | |||
- | Nachversicherung für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte | |||
- | Sterbegelder beim Tod einer Versorgungsempfängerin oder eines Versorgungsempfängers | |||
- | Sonderzuwendung | |||
- | Kindererziehungszuschlag | |||
431 | Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen | |||
432 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen | |||
434 | Zuführung an die Versorgungsrücklage | |||
Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage | ||||
435 | Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen | |||
436 | Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen | |||
437 | Versorgungsbezüge nach dem G 131 | |||
438 | Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |||
439 | Sonstige | |||
Bezüge der emeritierten Professorinnen und Professoren | ||||
44 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen | |||
441 | Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, und dergleichen | |||
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften) und aufgrund tarifrechtlicher Regelungen sowie an Sonstige | ||||
441 01 "F" | Beihilfen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter | |||
441 04 "F" | Beihilfen für Sonstige | |||
z.B. Abgeordnete, Ministerinnen und Minister. | ||||
441 05 "F" | Beihilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | |||
443 | Fürsorgeleistungen und Unterstützungen | |||
- | Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger | |||
- | Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene | |||
- | Ausgaben für Reihenuntersuchungen und für Schutzimpfungen | |||
- | Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte | |||
- | Personalkontrolluntersuchungen | |||
- | Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen | |||
- | Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) | |||
- | Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V | |||
443 01 "F" | Fürsorgeleistungen | |||
443 02 "F" | Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze | |||
443 03 "F" | Leistungen nach § 17 SGB V | |||
446 | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen | |||
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften) | ||||
446 01 "F" | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger | |||
45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben | |||
451 | Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen | |||
451 01 "F" | Zuschüsse zur Betreuung von Bediensteten | |||
451 02 "F" | Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen | |||
452 | Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst) | |||
z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich | ||||
453 | Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung | |||
- | Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung | |||
- | Umzugskostenvergütung nach Landesumzugskostengesetz | |||
- | Schulbeihilfen | |||
453 01 "F" | Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung | |||
459 | Sonstige | |||
- | Vergütungen für Mehrleistungen | |||
- | Aufwandsentschädigungen, soweit nicht Bestandteil der Bezüge | |||
- | Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens | |||
- | Sonstige personalbezogene Ausgaben, die nicht auf die Gruppen 451 bis 453 aufgeteilt werden können (vermischte Personalausgaben) | |||
46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben | |||
Veranschlagung von Ausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Ausgabearten aufgeteilt werden können. Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. Anfallende Ausgaben sind bei den Ausgabearten zu buchen, die nach dem GPl jeweils in Betracht kommen. | ||||
461 | Globale Mehrausgaben für Personalausgaben | |||
462 | Globale Minderausgaben für Personalausgaben | |||
5 | Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst | |||
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8. | ||||
51/54 | Sächliche Verwaltungsausgaben | |||
511 | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | |||
- | Schreib- und Zeichenbedarf, kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände | |||
- | Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen) | |||
- | Fahrgelder (soweit nicht Gruppe 527), Ausgaben für Transport-, Fracht- und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last | |||
- | Bücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Broschüren, Loseblattsammlungen, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Druck- und Buchbinderarbeiten | |||
- | Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise | |||
- | Filme und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531 bis 546) | |||
- | Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommt | |||
- | Entgelte für Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren; hierunter fallen auch Ausgaben für die Errichtung, Verlegung, Wartung und Miete von angemieteten und landeseigenen Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für Fernmeldeleitungen | |||
- | Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse) | |||
- | Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) | |||
- | Beschaffungen über 5.000 Euro vgl. Gruppe 812. | |||
Hierzu gehören auch | ||||
- | Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse | |||
- | Kleidergeld | |||
- | Abnutzungsentschädigungen | |||
- | Dienstkleidung für | |||
- | Angehörige der Polizei | |||
- | Personal im Landesdienst, in Anstalten und Einrichtungen | |||
- | Schutzkleidung | |||
- | Dienst- und Schutzkleidung für das Fahr- und Hilfspersonal | |||
- | Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung | |||
- | Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren | |||
- | Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) | |||
- | Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8 | |||
Hierzu gehören z.B. | ||||
- | Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen | |||
- | Informationstechnik, Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen | |||
- | Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte | |||
- | Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen | |||
- | Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen) | |||
511 01 "F" | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | |||
514 | Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen | |||
- | Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. | |||
Hierzu gehören insbesondere | ||||
- | Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut | |||
- | Arzneimittel, Verbandstoffe (nicht für Hausapotheken), sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial | |||
- | Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien | |||
- | Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager | |||
- | Verbrauchsmaterial für die Polizei und den Strafvollzug | |||
- | Haltung von Fahrzeugen und dergleichen: | |||
- | Kraftstoffe | |||
- | Schmierstoffe | |||
- | Instandsetzungen | |||
- | Ausgaben für Ersatz und Instandhaltung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen | |||
- | Erwerb und Haltung von Fahrrädern | |||
- | Unterhaltung und Instandsetzung | |||
514 01 "F" | Haltung von Dienstfahrzeugen | |||
517 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | |||
Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume | ||||
- | Ausgaben für | |||
- | Energie (Heizung, Strom, Gas) | |||
- | Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung | |||
- | Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen | |||
- | Versicherungen, Steuern und Abgaben | |||
- | Ausgaben für Bewachung | |||
- | Sonstige Ausgaben | |||
Zusatz: | ||||
Siehe Zusatz bei Gruppe 518. | ||||
517 01 "F" | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | |||
518 | Mieten und Pachten | |||
- | Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude, einzelne Diensträume, Garagen, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Software | |||
- | Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen) | |||
Zusatz: | ||||
Zu den Mieten zählen auch vertraglich dem Vermieter zu zahlende wiederkehrende Nebenkosten (z.B. Reinigung, Wartung, Heizung usw.). | ||||
518 01 "F" | Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume | |||
518 02 "F" | Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge | |||
519 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | |||
- | Laufende (bauliche) Unterhaltung der landeseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen (auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken) und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs | |||
- | Laufende (bauliche) Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (kleinere bauliche Veränderungen und Ergänzungen bis zu 10.000 Euro, vgl. auch Hauptgruppe 7) | |||
- | Ersatz und Ergänzung des Zubehörs Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8. | |||
Zusatz: | ||||
Die Ausgaben für die kleinere Bauunterhaltung werden in dem jeweils zutreffenden Einzelplan, die Ausgaben für die größere Bauunterhaltung werden zentral im Einzelplan 20 veranschlagt. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des MF. | ||||
519 01 "F" | Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen | |||
519 02 "F" | Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen | |||
520 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten | |||
521 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens | |||
- | Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken (einschließlich der dazugehörenden Grünflächen), Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen wie Park- und Rastplätze usw. und Geräte außerhalb von Liegenschaften (innerhalb von Liegenschaften, vgl. Gruppe 519) | |||
- | Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5.000 Euro für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf; Ausgaben über 5.000 Euro im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8 | |||
- | Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei der Hauptgruppe 8 nachzuweisen (Obergruppe 82) | |||
- | Materialausgaben für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und. Schottermaterial | |||
- | Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517) | |||
523 | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken | |||
- | Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 Euro im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro vgl. Hauptgruppe 8 | |||
- | Bücher und Zeitschriften für Museen und öffentliche Bibliotheken | |||
- | Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen | |||
- | Ausgaben für Einbände | |||
525 | Aus- und Fortbildung | |||
- | Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten, z.B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse einschließlich Reisekosten und Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen | |||
- | Lehr- und Lernmittel, z.B. | |||
- | Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial | |||
- | Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften | |||
- | Lehrfilme und Bildmaterial | |||
- | Bücher für Lehrer- und Schülerbüchereien | |||
525 01 "F" | Aus- und Fortbildung der Bediensteten | |||
526 | Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten | |||
- | Ausgaben für Sachverständige oder Gutachten und Dolmetscherinnen und Dolmetscher (soweit nicht 537) | |||
- | Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen | |||
- | Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten an Zeugen und Sachverständige | |||
- | Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattungen barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dergleichen | |||
Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82). | ||||
Zusatz: | ||||
Soweit das Land nicht als Partei auftritt, sind Gerichtskosten und diesen ähnliche Kosten bei Gruppe 532 zu buchen. | ||||
526 01 "F" | Sachverständige | |||
526 02 "F" | Gerichts- und ähnliche Kosten | |||
527 | Dienstreisen | |||
Reisekosten für Dienstreisen, Dienstgänge, Vorstellungsreisen, Dienstantrittsreisen usw. | ||||
527 01 "F" | Reisekostenvergütungen für Dienstreisen | |||
527 02 "F" | Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungsangelegenheiten und in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen | |||
529 | Verfügungsmittel | |||
Ausgaben ohne nähere Zweckbindung nur zugunsten der Leiterinnen und Leiter oberster Landesbehörden sowie bestimmter anderer Behörden und Gerichte für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen; Verfügungsmittel dürfen nur im Rahmen der geltenden Richtlinien in Anspruch genommen werden und nur dann, wenn die Ausgaben keinem anderen Ausgabetitel zugeordnet werden können. | ||||
Zusatz: | ||||
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht zulässig (§ 37 Abs. 5 LHO). | ||||
531/546 | Sonstige | |||
531 | Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation | |||
- | Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des LT, der LReg, der Behörden usw. | |||
- | Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial | |||
- | Ausgaben für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate | |||
- | Sonstige Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen | |||
- | Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen | |||
532 | Auslagen in Rechtssachen | |||
- | Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige | |||
- | Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidiger | |||
- | Reisekosten und sonstige Auslagen | |||
534 | Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit | |||
536 | Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung | |||
- | Gefangenenbeförderung und -vorführung, Waffenwesen, Bekämpfung Staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe | |||
- | Ausgaben für Abschiebung- und Gewahrsam | |||
- | Maßnahmen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung | |||
- | Verkehrsicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen | |||
- | Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.) | |||
- | Bergaufsicht, Brandschutz | |||
- | Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsflughäfen | |||
537 | Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten) | |||
- | Architektenwettbewerbe | |||
- | Förderung raumwissenschaftlicher Arbeiten, Bundes- und Landesverkehrsplanung | |||
- | Gutachtertätigkeit | |||
- | Wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft | |||
- | Bodenforschungsaufgaben | |||
538 | Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) | |||
- | Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter Verfahrensabläufe | |||
- | Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen | |||
- | Ausgaben der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen Datenverarbeitung | |||
Zusatz: | ||||
Soweit Ausgaben für die Datenverarbeitung unter Ausgabearten fallen, für die besondere Gruppierungsnummern vorgesehen sind, sind sie unter diesen nachzuweisen. | ||||
539 | Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten | |||
- | Durchführung von Schulfeiern und -sportfesten, Bundesjugendspiele | |||
- | Kulturelle Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche) | |||
- | Lehrgänge und -ausflüge, Ausgaben der Schülervertretung | |||
- | Vergabe von Preisen und Urkunden | |||
- | Ausgaben des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger, Schüleraustausch | |||
- | Ausgaben für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen | |||
541 | Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen | |||
- | Ausgaben für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537) | |||
- | Ausgaben für die Durchführung von LT-Ausschusssitzungen | |||
- | Ausgaben für die Einführung in die Arbeit des Parlaments | |||
542 | Ausgleichsabgaben | |||
542 01 "F" | Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX | |||
546 | Sonstige | |||
- | Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes | |||
- | Umzug und Verlegung von Dienststellen | |||
- | Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind | |||
- | Beiträge zu Unfallversicherungen | |||
- | Unterhaltsrenten | |||
- | Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land | |||
- | Kassenfehlbeträge | |||
- | Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen | |||
- | Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen | |||
546 01 "F" | Vermischte Ausgaben | |||
546 02 "F" | Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte | |||
546 03 "F" | Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen | |||
546 04 "F" | Ausgaben für den Kauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen | |||
546 05 "F" | Sächliche Verwaltungsausgaben zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | |||
546 06 "F" | Ausgabe nach Schluss des Haushaltsjahres aus Anlass von Titelverwechslungen | |||
547 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | |||
Veranschlagung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die wegen der Unbestimmbarkeit der Einzelausgaben nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können (Mischtitel). | ||||
548 | Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben | |||
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. | ||||
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | ||||
549 | Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben | |||
Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. | ||||
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | ||||
56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse | |||
Zu den Obergruppen 56 und 57: | ||||
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite | ||||
Vom Schuldendienst des Landes - Zins- und Tilgungsausgaben für Anleihen, Darlehen und andere Kredite - zu unterscheiden sind die Schuldendiensthilfen zugunsten anderer Schuldner; diese sind in der Hauptgruppe 6 darzustellen. | ||||
561 | Zinsausgaben an den Bund | |||
562 | Zinsausgaben an Länder | |||
563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | |||
564 | Zinsausgaben an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
567 | Zinsausgaben an Zweckverbände | |||
57 | Zinsausgaben an den Kreditmarkt | |||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56. | ||||
571 | Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | |||
573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen | |||
575 | Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt | |||
Hier auch: Disagio (Auszahlungsabgeld) | ||||
576 | Zinsausgaben an das Ausland | |||
58 | Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse | |||
Zu den Obergruppen 58 und 59: | ||||
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten | ||||
581 | Tilgungsausgaben an den Bund | |||
582 | Tilgungsausgaben an Länder | |||
583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | |||
584 | Tilgungsausgaben an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände | |||
59 | Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt | |||
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58. | ||||
591 | Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | |||
593 | Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen | |||
Hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen | ||||
595 | Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt | |||
596 | Tilgungsausgaben an das Ausland | |||
6 | Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen | |||
Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2. | ||||
61 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21. | ||||
611 | Allgemeine Zuweisungen an den Bund | |||
612 | Allgemeine Zuweisungen an Länder | |||
z.B. Zuweisungen an andere Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs | ||||
613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B. | |||
- | Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs | |||
- | Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund | |||
- | Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen | |||
- | Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis | |||
614 | Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | |||
617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände | |||
62 | Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22. | ||||
621 | Schuldendiensthilfen an den Bund | |||
622 | Schuldendiensthilfen an Länder | |||
623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände | |||
624 | Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | |||
627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände | |||
63 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23. | ||||
631 | Sonstige Zuweisungen an den Bund z.B. | |||
- | Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung | |||
- | Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft | |||
- | Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel | |||
- | Erstattung von Ausgaben nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen) | |||
- | Erstattung von Versorgungsbezügen | |||
632 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder z.B. | |||
- | Zuweisungen | |||
- | zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen | |||
- | zur Förderung der Landwirtschaft | |||
- | zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft | |||
- | zur Förderung des Verkehrs | |||
- | zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG | |||
- | Erstattungen für | |||
- | Ausgaben für die Bundestagswahl | |||
- | Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung | |||
- | die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten | |||
- | Kriegsfolgenhilfeleistungen | |||
- | den Anteil des Bundes am Wohngeld | |||
- | den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen | |||
- | Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz | |||
- | Versorgungslasten | |||
- | Erstattungen an Länder für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | |||
633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände z.B. | |||
- | Zuweisungen | |||
- | zur Förderung kultureller Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung) | |||
- | zur Förderung der Jugendhilfe | |||
- | zur Förderung des Fremdenverkehrs | |||
- | für die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen | |||
- | für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen | |||
- | Erstattung von Ausgaben | |||
- | für Leistungen der Sozialhilfe | |||
- | für Versorgungslasten | |||
- | für öffentliche Wahlen | |||
634 | Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
636 | Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit z.B. | |||
- | Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte | |||
- | Verwaltungskostenerstattung | |||
- | an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder | |||
- | an die Bundesanstalt für Arbeit für die Durchführung | |||
- | der Arbeitslosenhilfe | |||
- | des Bundeskindergeldgesetzes | |||
637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | |||
66 | Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche | |||
Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 22. | ||||
661 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen | |||
663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland | |||
664 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
666 | Schuldendiensthilfen an das Ausland | |||
67 | Erstattungen an sonstige Bereiche | |||
671 | Erstattungen an das Inland | |||
z. B. Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau | ||||
676 | Erstattungen an das Ausland | |||
68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche | |||
681 | Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen z.B. | |||
- | Sozialhilfeleistungen | |||
- | Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen): | |||
Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. | ||||
Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. | ||||
Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen. | ||||
- | Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen) | |||
- | Unfallrenten | |||
- | Wohngeld | |||
- | Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen | |||
- | Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden) | |||
- | Wiedergutmachungsleistungen | |||
- | Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B. | |||
- | für Tierseuchenverluste | |||
- | für Sprengschäden | |||
- | für Übungsschäden | |||
- | an Unfallgeschädigte | |||
- | für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw. | |||
Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen. | ||||
- | Ehrengaben, Ehrensold | |||
- | Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen | |||
682 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht 661) | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen; laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen | ||||
- | z.B. | |||
- | Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen | |||
- | Betriebszuschüsse, z.B. an | |||
- | Flughafengesellschaften | |||
- | Eisenbahnen | |||
- | Schifffahrts- und Hafenbetriebe | |||
- | Staatsbäder | |||
- | Zuführungen an Landesbetriebe nach § 26 LHO | |||
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zur Gruppe 697 ( = Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse); vgl. Zuordnungsrichtlinie zu Obergruppe 69. Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen nicht um Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. | ||||
Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Ähnliches, sind in die Gruppe 686 einzuordnen. | ||||
683 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter Gruppe 662) | |||
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682. z.B. | ||||
- | Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft | |||
- | Frachtbeihilfen | |||
684 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) | |||
Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: | ||||
a) | in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen, | |||
b) | von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, | |||
c) | sich überwiegend aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnliche freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten. | |||
Hierzu gehören u.a.: | ||||
- | Verbände der freien Wohlfahrtspflege | |||
- | Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften) | |||
- | Religionsgemeinschaften | |||
- | Politische Parteien | |||
- | Sportverbände und -vereine | |||
- | Jugendverbände | |||
- | Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen | |||
- | Familienorganisationen | |||
- | Verbraucherverbände | |||
(Öffentliche Einrichtungen, vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF) | ||||
685 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
686 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland | |||
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.9.2 AH-GF). | ||||
Insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen). | ||||
Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen) | ||||
687 | Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688) | |||
- | Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B. | |||
- | Einrichtungen der Vereinten Nationen | |||
- | Wissenschaftliche Verbände und Vereine | |||
- | Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z.B. | |||
- | Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung) | |||
- | Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland | |||
- | Devisenausgleichszahlungen | |||
688 | Abführung der Eigenmittel an die EU | |||
69 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | |||
Zuweisungen und Zuschüsse, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen; Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet. | ||||
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppe 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppe 88, 89) zu erhöhen. | ||||
Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die | ||||
- | zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder | |||
- | als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder | |||
- | die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziel haben. | |||
691 | Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen | |||
697 | Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B. | |||
- | Abwrackprämien und -hilfen | |||
- | Stilllegungsprämien | |||
- | Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik | |||
- | Zuschüsse zur Kapitalausstattung | |||
698 | Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse z.B. | |||
- | Sparprämien | |||
- | Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaues | |||
- | Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz | |||
- | Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz | |||
- | Ersatzleistungen für Vermögensschäden | |||
- | Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich) | |||
- | Altsparerentschädigung (Lastenausgleich) | |||
- | Währungsausgleich (Lastenausgleich) | |||
699 | Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | |||
7 | Baumaßnahmen | |||
Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten; Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt. | ||||
Eingeschlossen sind z.B. | ||||
- | Rohbau und Ausbau, z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten | |||
- | Dauerhafte Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor Bezug oder Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen | |||
- | Dauerhafte und unbewegliche Ausstattungen, die wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind | |||
- | Baunebenkosten, z.B. Leistungen von Architektinnen, Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw. | |||
711 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | |||
711 01 "F" | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | |||
Hochbaumaßnahmen, deren Kosten im Einzelfall 1.000.000 Euro nicht übersteigen, sind als Kleine Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten Zweckbestimmung zuzuordnen. | ||||
Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Baumaßnahmen innerhalb eines Bauwerkes oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind, gelten als eine Baumaßnahme; die Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten. | ||||
Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bis zu 10.000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen (siehe auch Hinweis zu Gruppe 519). | ||||
711 05 "F" | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | |||
712/799 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | |||
Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000.000 Euro sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen: | ||||
712/729 | Hochbaumaßnahmen | |||
Maßnahmen von mehr als 1.000.000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen. | ||||
712 05 "F" | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | |||
731/739 | Straßenbaumaßnahmen | |||
741/759 | Hafenbaumaßnahmen | |||
761/779 | Sonstige Tiefbaumaßnahmen | |||
8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |||
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition. | ||||
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518) | ||||
81 | Erwerb von beweglichen Sachen | |||
Bewegliche Sachen in diesem Sinne sind Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen. | ||||
Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812). | ||||
811 | Erwerb von Fahrzeugen | |||
Beim Erwerb von Fahrzeugen (Neu- und Ersatzbeschaffung) besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten | ||||
- | Land- und Schienenfahrzeuge, z.B. | |||
- | Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Anhänger, Lokomotiven, Eisenbahn- und Straßenbahnwagen, Spezialfahrzeuge für Polizei, Feuerwehr usw., Traktoren, Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514) | |||
- | Wasserfahrzeuge, z.B. | |||
- | Schiffe, Boote für Polizei, Lastkähne, Fähren | |||
- | Luftfahrzeuge, z.B. | |||
- | Propeller- und Düsenflugzeuge, Ballone, Segelflugzeuge, Hubschrauber | |||
Zusatz: | ||||
In den Erläuterungen ist anzugeben, ob es sich um Neu- oder Ersatzbeschaffungen handelt. Bei geleasten Fahrzeugen ist deren Anzahl in den Erläuterungen anzugeben. Zu den Ausgaben der Beschaffung gehören auch die Ausgaben des vorgeschriebenen oder zulässigen Zubehörs und der Überführung. Die Ausgaben für den Betrieb sind bei Gruppe 514 zu veranschlagen. | ||||
811 01 "F" | Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen | |||
812 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | |||
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5.000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 Euro für den Einzelfall, sofern es sich nicht um Erstausstattungen handelt, vgl. Hauptgruppe 5. | ||||
Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen für Verwaltungszwecke gehören z.B. | ||||
- | Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen | |||
- | Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, landeseigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen | |||
- | Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs- und Messgeräte | |||
- | Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen | |||
Erstausstattungen sind ohne Rücksicht auf den Wert des Einzelgegenstandes unter Gruppe 812 zu veranschlagen (siehe Nr. 1.11.1 AH-GF). | ||||
Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B. | ||||
- | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken | |||
- | Lehr- und Lernmittel (Musikinstrumente, Sprachlabors usw.) | |||
- | Dienstpferde | |||
812 05 "F" | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | |||
813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen | |||
82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen | |||
821 | Grunderwerb | |||
- | Ankauf von bebauten Grundstücken | |||
- | Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke | |||
- | Kauf von sonstigen Anlagen, z.B. | |||
- | Forstgrundstücke | |||
- | Pflanzungen, Obstgärten und Ähnliches | |||
- | Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken | |||
- | Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragungen, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer | |||
823 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen | |||
z.B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen | ||||
83 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen | |||
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | ||||
831 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland | |||
836 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland | |||
85 | Darlehen an den öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
851 | Darlehen an den Bund | |||
852 | Darlehen an Länder | |||
853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände | |||
854 | Darlehen an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | |||
857 | Darlehen an Zweckverbände | |||
86 | Darlehen an sonstige Bereiche | |||
861 | Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
862 | Darlehen an private Unternehmen | |||
863 | Darlehen an Sonstige im Inland | |||
z. B. Vergabe zinsloser Darlehen gemäß BAföG | ||||
866 | Darlehen an das Ausland | |||
87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | |||
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen | ||||
88 | Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich | |||
Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
Zu den Obergruppen 88 und 89: | ||||
Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: | ||||
Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichen Vermögen und andere Investitionsausgaben i.S. der Hauptgruppen 7 und 8 | ||||
881 | Zuweisungen für Investitionen an den Bund | |||
882 | Zuweisungen für Investitionen an Länder | |||
z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien | ||||
883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | |||
884 | Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen | |||
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||
886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | |||
887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | |||
89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche | |||
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 88. | ||||
891 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | |||
893 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland | |||
z.B. Wohnungsbauprämien | ||||
894 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen | |||
Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | ||||
896 | Zuschüsse für Investitionen an das Ausland | |||
9 | Besondere Finanzierungsausgaben | |||
91 | Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke | |||
Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.) | ||||
911 | Zuführungen an die Ausgleichsrücklage | |||
z.B. an die allgemeine Rücklage | ||||
912 | Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage | |||
913 | Zuführungen an die Schuldendienstrücklage | |||
914 | Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage | |||
915 | Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage | |||
916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke | |||
919 | Sonstige | |||
96 | Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | |||
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren nach § 25 LHO | ||||
97 | Globale Mehr- und Minderausgaben | |||
Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | ||||
971 | Globale Mehrausgaben | |||
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. | ||||
972 | Globale Minderausgaben | |||
Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. | ||||
98 | Haushaltstechnische Verrechnungen | |||
Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 38. | ||||
981 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | |||
982 | Durchlaufende Posten | |||
989 | Sonstige |
5.
Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen) und Allgemeine Vorschriften
A.
Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan
1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.
Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptfunktionen: | Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl, |
---|---|
Oberfunktionen: | Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl, |
Funktionen: | Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl. |
Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.
2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der ,Verwaltung' von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der ,Verwaltung' sind die
Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),
Personalausgaben (Hauptgruppe 4),
sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),
Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) und
Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),
der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.
Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. ,313 Arbeitsschutz').
B.
Funktionenplan (mit Zuordnungshinweisen)
0 | Allgemeine Dienste | Hauptfunktion 0 | ||
---|---|---|---|---|
01 | Politische Führung und zentrale Verwaltung | Oberfunktion 01 | ||
011 | Politische Führung | Funktion 011 | ||
Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B. | ||||
- | Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages | |||
- | Bundes- und Landesbeauftragte für den Datenschutz | |||
Bundespräsidentin oder Bundespräsident und Bundespräsidialamt | ||||
Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe | ||||
Regierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten | ||||
- | Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 01 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den ,Allgemeinen Bewilligungen' (in der Regel Kapitel 02) zu verfahren. | |||
- | Gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder | |||
- | Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen Union | |||
Volksvertretungen, z. B. | ||||
- | Deutscher Bundestag, Bundesrat | |||
- | Landtage | |||
- | Fraktionen | |||
- | Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen | |||
- | Mitglieder des Europäischen Parlaments | |||
- | Parlamentarische Vereinigungen | |||
- | Durchführung des Parteiengesetzes (Wahlkampfkostenpauschale) | |||
012 | Innere Verwaltung | Funktion 012 | ||
z. B. | ||||
- | Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, Bezirksverordnetenversammlungen | |||
- | Bundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt | |||
- | Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind ggf. der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen. | |||
- | Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014). | |||
- | Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019) | |||
- | Zentrale Beschaffungsstellen | |||
- | Disziplinarangelegenheiten | |||
- | Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen (z. B. Bundesakademie für öffentliche Verwaltung) | |||
- | Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062) | |||
013 | Informationswesen | Funktion 013 | ||
Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, | ||||
z. B. Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche | ||||
Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel | ||||
(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen). | ||||
014 | Statistischer Dienst | Funktion 014 | ||
z. B. | ||||
- | Statistisches Bundesamt | |||
- | Statistische Landesämter | |||
015 | Zivildienst | Funktion 015 | ||
Bundesamt für den Zivildienst | ||||
Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B. | ||||
- | Ausgaben für Dienstleistende | |||
- | Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen | |||
016 | Hochbauverwaltung | Funktion 016 | ||
Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung | ||||
Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder | ||||
(Nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, vgl. Funktion 711) | ||||
018 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138 | Funktion 018 | ||
Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene | ||||
019 | Sonstige allgemeine Staatsaufgaben | Funktion 019 | ||
Bundesnachrichtendienst | ||||
Rechenzentren | ||||
(Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen) | ||||
Sachverständigenrat | ||||
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) | ||||
02 | Auswärtige Angelegenheiten | Oberfunktion 02 | ||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im Ausland | ||||
Ausgaben für Honorarkonsuln, Passstellen usw. | ||||
022 | Internationale Organisationen | Funktion 022 | ||
Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen | ||||
Hierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an | ||||
- | Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) | |||
- | Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) | |||
(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.) | ||||
023 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | Funktion 023 | ||
Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B. | ||||
- | Regionale Entwicklungsbanken und -fonds | |||
- | Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen | |||
- | Internationale Familienplanungsföderation (IPPF) | |||
- | Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | |||
- | Entwicklungsfonds der Europäischen Union | |||
- | Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) | |||
Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B. | ||||
- | berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer | |||
- | bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) | |||
- | entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft | |||
- | bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) | |||
- | Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern | |||
- | entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe | |||
024 | Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland | Funktion 024 | ||
Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen | ||||
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B. | ||||
- | Deutscher Akademischer Austauschdienst | |||
- | Institut für Auslandsbeziehungen | |||
- | Goethe-Institut | |||
029 | Sonstige auswärtige Angelegenheiten | Funktion 029 | ||
Sonstige Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland | ||||
Zuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B. | ||||
- | GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V. | |||
- | Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde | |||
- | Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen | |||
- | humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland | |||
04 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | Oberfunktion 04 | ||
042 | Polizei | Funktion 042 | ||
Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die Bundespolizei | ||||
Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit | ||||
043 | Öffentliche Ordnung | Funktion 043 | ||
Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B. | ||||
- | Glücksspielaufsicht | |||
- | Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren | |||
044 | Brandschutz | Funktion 044 | ||
Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz | ||||
045 | Bevölkerungs- und Katastrophenschutz | Funktion 045 | ||
Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des Fernmeldewesens | ||||
Besondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B. | ||||
- | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe | |||
- | Zentralstelle für Zivilschutz | |||
- | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk | |||
- | Selbstschutz | |||
- | Katastrophenschutz im Zivilschutz | |||
Maßnahmen des Bundes nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz | ||||
Maßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes | ||||
Sonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht bei den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B. | ||||
- | Kampfmittelbeseitigung | |||
- | Rettungsdienste | |||
046 | Wetterdienst | Funktion 046 | ||
Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B. | ||||
- | Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) | |||
- | Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) | |||
- | Flugwetterdienst | |||
- | Klimagutachten | |||
047 | Schutz der Verfassung | Funktion 047 | ||
z. B. Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz | ||||
048 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | Funktion 048 | ||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||
05 | Rechtsschutz | Oberfunktion 05 | ||
051 | Gerichte und Staatsanwaltschaften | Funktion 051 | ||
056 | Justizvollzugsanstalten | Funktion 056 | ||
Hierzu gehören auch: | ||||
- | Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten | |||
- | Gefängniskrankenhäuser | |||
(Nicht enthalten: Maßregelvollzug, vgl. Funktion 312) | ||||
058 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder) | Funktion 058 | ||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||
059 | Sonstige Rechtsschutzaufgaben | Funktion 059 | ||
Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B. | ||||
- | überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof) | |||
- | Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation | |||
- | internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022) | |||
- | Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen | |||
06 | Finanzverwaltung | Oberfunktion 06 | ||
061 | Steuer- und Zollverwaltung | Funktion 061 | ||
Bundesfinanzverwaltung | ||||
Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik | ||||
Bundeszentralamt für Steuern | ||||
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | ||||
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | ||||
Bundesfinanzdirektionen und Zollkriminalamt | ||||
Hauptzollämter | ||||
Landesfinanzverwaltung | ||||
062 | Schulden-, Vermögens- und sonstige Finanzverwaltung | Funktion 062 | ||
Bundesschuldenverwaltung, Finanzagentur GmbH | ||||
Kassenverwaltungen, | ||||
soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt | ||||
Schuldenverwaltung der Länder, | ||||
soweit besonders veranschlagt | ||||
Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung | ||||
Verteidigungslastenverwaltung | ||||
Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, | ||||
soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012) | ||||
Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister | ||||
Verwaltung des Grundvermögens, | ||||
soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen | ||||
Verwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens, | ||||
soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen | ||||
068 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung | Funktion 068 | ||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||
1 | Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten | Hauptfunktion 1 | ||
11/12 | Allgemeinbildende und berufliche Schulen | Oberfunktion 11/12 | ||
Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote. | ||||
(Nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024.) | ||||
111 | Unterrichtsverwaltung | Funktion 111 | ||
z. B. | ||||
- | Schulaufsicht | |||
- | allgemeine Schulverwaltung | |||
- | Schulplanung | |||
- | nichtwissenschaftliche Prüfungsämter | |||
- | Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, Schülervertretungen | |||
- | Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen | |||
112 | Öffentliche Grundschulen | Funktion 112 | ||
Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6) | ||||
113 | Private Grundschulen | Funktion 113 | ||
Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112 | ||||
114 | Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) | Funktion 114 | ||
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B. | ||||
- | Hauptschulen | |||
- | kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe) | |||
- | kombinierte Haupt- und Realschulen | |||
- | Realschulen | |||
- | Gymnasien | |||
- | Integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe) | |||
- | Schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind) | |||
115 | Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/Förderschulen) | Funktion 115 | ||
Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114 | ||||
118 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder) | Funktion 118 | ||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||
124 | Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs | Funktion 124 | ||
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen | ||||
(Nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, vgl. Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, vgl. Oberfunktion 27.) | ||||
125 | Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs | Funktion 125 | ||
Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124 | ||||
127 | Öffentliche berufliche Schulen | Funktion 127 | ||
Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft: | ||||
- | Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr) | |||
- | Berufsaufbau-, Berufsfachschulen | |||
- | Fachoberschulen | |||
- | Fachgymnasien | |||
- | Berufs- und technische Oberschulen | |||
- | Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen | |||
- | Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen) | |||
- | Schulen des Gesundheitswesens | |||
- | Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe) | |||
(Nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01 und 04) | ||||
128 | Private berufliche Schulen | Funktion 128 | ||
Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127 | ||||
129 | Sonstige schulische Aufgaben | Funktion 129 | ||
Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z. B. schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung | ||||
- | des Schulsports | |||
- | von Schulwettbewerben | |||
- | des Schüler- und Lehrkräfteaustausches | |||
- | der Verkehrs- und Medienerziehung | |||
- | Serviceeinrichtungen für Schulen wie | |||
- | Medienzentren | |||
- | Schulberatungsstellen | |||
- | schulpsychologischer Dienst | |||
- | Schullandheime | |||
- | Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, soweit nicht Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128 | |||
(Nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141) | ||||
13 | Hochschulen | Oberfunktion 13 | ||
132 | Hochschulkliniken | Funktion 132 | ||
Hochschulkliniken | ||||
Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken | ||||
133 | Öffentliche Hochschulen und Berufsakademien | Funktion 133 | ||
Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft: | ||||
- | Universitäten | |||
- | Technische Universitäten | |||
- | Pädagogische und theologische Hochschulen | |||
- | Sonderforschungsbereiche der Universitäten | |||
- | Fernuniversitäten | |||
- | Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder (soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet) | |||
- | Musikhochschulen | |||
- | Hochschulen für bildende und darstellende Kunst | |||
- | Hochschulen für Film und Gestaltung | |||
- | Fachhochschulen | |||
- | Duale Hochschulen | |||
Berufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist | ||||
(Nicht enthalten: öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127) | ||||
134 | Private Hochschulen und Berufsakademien | Funktion 134 | ||
Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133: | ||||
Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist | ||||
(Nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 128) | ||||
137 | Deutsche Forschungsgemeinschaft | Funktion 137 | ||
Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative) | ||||
(Nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Hochschulen, vgl. Funktionen 133 und 134) | ||||
138 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder) | Funktion 138 | ||
Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | ||||
139 | Sonstige Hochschulaufgaben | Funktion 139 | ||
z. B. | ||||
- | Studienberatung | |||
- | Zuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS) | |||
- | Hochschulrektorenkonferenz | |||
- | Wissenschaftsrat | |||
- | Stiftung für Hochschulzulassung | |||
- | wissenschaftliche Prüfungsämter | |||
- | zentrale Forschungsmittel für Hochschulen | |||
14 | Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichen | Oberfunktion 14 | ||
141 | Förderung für Schülerinnen und Schüler | Funktion 141 | ||
BAföG für Schülerinnen und Schüler | ||||
Stipendien für Schülerinnen und Schüler | ||||
Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen | ||||
(Nicht enthalten: Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145) | ||||
142 | Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs | Funktion 142 | ||
Förderung für Studierende: | ||||
- | BAföG für Studierende | |||
- | Mittel der Hochbegabtenförderung | |||
- | Zuschüsse an Studentenwerke | |||
- | Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung | |||
- | Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch | |||
- | Landesämter für Ausbildungsförderung | |||
Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs: | ||||
- | Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende | |||
- | Stipendien für Aufbaustudiengänge | |||
- | Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch | |||
- | Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung | |||
Wohnraumförderung für Studierende: | ||||
- | Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende | |||
- | Betrieb landeseigener Wohnheime | |||
144 | Förderung für Weiterbildungsteilnehmende | Funktion 144 | ||
z. B. Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) | ||||
145 | Schülerbeförderung | Funktion 145 | ||
Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern | ||||
Ausgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs) | ||||
15 | Sonstiges Bildungswesen | Oberfunktion 15 | ||
(Nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27) | ||||
152 | Volkshochschulen | Funktion 152 | ||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | ||||
- | Heimvolkshochschulen | |||
- | Volkshochschulen | |||
153 | Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende) | Funktion 153 | ||
Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie | ||||
Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse | ||||
Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung | ||||
Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen | ||||
Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | ||||
Überbetriebliche Lehrwerkstätten | ||||
Werkkunstschulen | ||||
Weiterbildungsstätten | ||||
Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern | ||||
Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt) | ||||
Kulturpädagogische Einrichtungen | ||||
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung | ||||
(Nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 11/12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01 und 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 253; Volkshochschulen, vgl. Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, vgl. Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314) | ||||
154 | Ausbildung der Lehrkräfte | Funktion 154 | ||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern | ||||
(Nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und Lehramtsreferendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, vgl. Oberfunktion 11/12) | ||||
155 | Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte | Funktion 155 | ||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | ||||
- | Fortbildungsstätten für Lehrkräfte | |||
- | Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen | |||
16 | Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen | Oberfunktion 16 | ||
162 | Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren | Funktion 162 | ||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||
Förderung von Einrichtungen Dritter | ||||
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164) | ||||
163 | Wissenschaftliche Museen | Funktion 163 | ||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||
Förderung von Einrichtungen Dritter | ||||
(Nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164) | ||||
164 | Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft) | Funktion 164 | ||
Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, Akademien der Wissenschaften | ||||
165 | Forschung und experimentelle Entwicklung | Funktion 165 | ||
Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | ||||
Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B. | ||||
- | Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten | |||
- | außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute | |||
- | Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen | |||
- | Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten | |||
- | Technologietransferstellen | |||
- | Innovationsberatungsstellen | |||
- | Geologische Landesämter | |||
- | Materialprüfämter | |||
Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Herausgeber: Eurostat) | ||||
(Nicht enthalten: Grundlagenforschung: mit Allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], vgl. Oberfunktion 13) | ||||
167 | Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen | Funktion 167 | ||
Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL | ||||
18/19 | Kultur und Religion | Oberfunktion 18/19 | ||
(Nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024) | ||||
181 | Theater | Funktion 181 | ||
Theater, Opernhäuser | ||||
Förderung von Theaterfestivals | ||||
Kulturpreise für Theater | ||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater | ||||
182 | Musikpflege | Funktion 182 | ||
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters) | ||||
Chöre | ||||
Musikhallen | ||||
Förderung von Musikfestspielen und Rockkonzerten | ||||
Kulturpreise für Musik | ||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege | ||||
183 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen | Funktion 183 | ||
Museen | ||||
Sammlungen | ||||
Permanente Kunstausstellungen | ||||
Heimat-, Literatur- und Musikarchive | ||||
Förderung einzelner Ausstellungen | ||||
Förderung der bildenden Künste | ||||
Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstler | ||||
Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen | ||||
184 | Zoologische und botanische Gärten | Funktion 184 | ||
Tierparks | ||||
Aquarien | ||||
Botanische Gärten | ||||
(Nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321) | ||||
185 | Musikschulen | Funktion 185 | ||
Jugendmusikschulen | ||||
(Nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktionen 127 und 128) | ||||
186 | Nichtwissenschaftliche Bibliotheken | Funktion 186 | ||
Büchereien | ||||
Lesehallen | ||||
Jugend- und Wanderbüchereien | ||||
Einrichtungen des Bibliothekswesens | ||||
Musikbibliotheken | ||||
(Nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129) | ||||
187 | Sonstige Kulturpflege | Funktion 187 | ||
Kommunale Kinos | ||||
Kulturzentren | ||||
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen) | ||||
Einrichtungen des Filmwesens | ||||
Einrichtungen der Heimatpflege | ||||
Institutionelle Förderung von Zirkussen | ||||
Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten | ||||
Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm) | ||||
Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur | ||||
Literatur- und allgemeine Kunstpreise | ||||
Arbeitsstipendien für Schriftsteller | ||||
Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals | ||||
(Nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Oberfunktion 43; Sporthallen, vgl. Funktion 322; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen u. ä. kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186) | ||||
188 | Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten | Funktion 188 | ||
Landesämter für Denkmalpflege | ||||
Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten | ||||
(Nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195) | ||||
195 | Denkmalschutz und -pflege | Funktion 195 | ||
Einrichtungen | ||||
- | Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung | |||
- | Denkmale | |||
- | Ausgrabungsstätten | |||
- | Mahnmale und Gedenkstätten | |||
Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen | ||||
(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15]) | ||||
199 | Kirchliche Angelegenheiten | Funktion 199 | ||
Zuschüsse an Religionsgemeinschaften | ||||
Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke | ||||
(Nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23 und 24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31) | ||||
2 | Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik | Hauptfunktion 2 | ||
21 | Verwaltung für soziale Angelegenheiten | Oberfunktion 21 | ||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten. | ||||
Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | ||||
219 | Sonstige Verwaltung für soziale Angelegenheiten | Funktion 219 | ||
z. B. | ||||
- | Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung) | |||
- | Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband | |||
- | Jugendverwaltung | |||
- | Versorgungsverwaltung | |||
- | Lastenausgleichsverwaltung | |||
- | Wiedergutmachungsverwaltung | |||
22 | Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung | Oberfunktion 22 | ||
223 | Unfallversicherung | Funktion 223 | ||
Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VII | ||||
Fremdrenten in der Unfallversicherung | ||||
Zuschüsse an | ||||
- | die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei | |||
- | die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung | |||
224 | Krankenversicherung | Funktion 224 | ||
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung | ||||
(ohne knappschaftliche Krankenversicherung) | ||||
227 | Pflegeversicherung | Funktion 227 | ||
Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung | ||||
229 | Sonstige Sozialversicherungen | Funktion 229 | ||
z. B. | ||||
- | Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen Dienstes | |||
- | Zahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme | |||
23 | Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) | Oberfunktion 23 | ||
231 | Kindergeld, Kinderzuschlag | Funktion 231 | ||
232 | Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz | Funktion 232 | ||
233 | Wohngeld | Funktion 233 | ||
235 | Soziale Einrichtungen | Funktion 235 | ||
Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, | ||||
z. B. | Einrichtungen für behinderte Menschen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge | |||
(Nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, vgl. Oberfunktionen 26 und 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 241) | ||||
236 | Förderung der Wohlfahrtspflege | Funktion 236 | ||
Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege | ||||
(Nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, vgl. Oberfunktion 28) | ||||
237 | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz | Funktion 237 | ||
24 | Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen | Oberfunktion 24 | ||
241 | Kriegsopferversorgung und -fürsorge und gleichartige Leistungen | Funktion 241 | ||
Aufwendungen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, ihnen gleichgestellte Personen und für Angehörige von Kriegsgefangenen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer | ||||
Einrichtungen der Kriegsopferversorgung | ||||
Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge | ||||
Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen | ||||
243 | Lastenausgleich | Funktion 243 | ||
244 | Wiedergutmachung | Funktion 244 | ||
Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften | ||||
Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen | ||||
Sonstige Wiedergutmachungsleistungen, z. B. | ||||
- | Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden | |||
- | Stiftung 20. Juli 1944 | |||
246 | Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | Funktion 246 | ||
Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern | ||||
Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Vertriebenen | ||||
Leistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B. | ||||
- | Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland | |||
- | Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge | |||
- | Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene | |||
(Nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, vgl. Funktion 153) | ||||
249 | Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen | Funktion 249 | ||
Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B. | ||||
- | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft | |||
- | Angelegenheiten der Suchdienste und der Deutschen Dienststelle (WASt) | |||
Leistungen aufgrund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (im Folgenden: AKG), z. B. | ||||
- | Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften | |||
- | Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKG | |||
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge | ||||
Heimkehrerstiftung | ||||
Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nicht europäischer Nachfolgestaaten der UdSSR | ||||
25 | Arbeitsmarktpolitik | Oberfunktion 25 | ||
251 | Arbeitslosengeld II nach dem SGB II | Funktion 251 | ||
252 | Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II | Funktion 252 | ||
253 | Aktive Arbeitsmarktpolitik | Funktion 253 | ||
Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen | ||||
Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen | ||||
Verbesserung der Beschäftigungssituation, z. B. | ||||
- | durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften | |||
- | durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes) | |||
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen | ||||
Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II | ||||
(Nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 153) | ||||
259 | Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II | Funktion 259 | ||
26 | Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) | Oberfunktion 26 | ||
261 | Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit | Funktion 261 | ||
Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke) | ||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII | ||||
262 | Jugendsozialarbeit | Funktion 262 | ||
Leistungen gemäß § 13 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen | ||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII | ||||
263 | Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie | Funktion 263 | ||
Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 ggf. i. V. m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 14 bis 21 SGB VIII | ||||
265 | Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen | Funktion 265 | ||
Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII | ||||
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, vgl. Funktion 283) | ||||
266 | Weitere Aufgaben der Jugendhilfe | Funktion 266 | ||
Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe | ||||
27 | Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII | Oberfunktion 27 | ||
Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | ||||
Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII | ||||
Hierzu gehören auch: | ||||
- | Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise) | |||
- | Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter | |||
271 | Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII | Funktion 271 | ||
28 | Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz | Oberfunktion 28 | ||
Zu den Leistungen nach dem SGB XII: | ||||
Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind. | ||||
Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen. | ||||
(Nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236) | ||||
281 | Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII | Funktion 281 | ||
282 | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII | Funktion 282 | ||
283 | Eingliederungshilfe nach dem SGB XII | Funktion 283 | ||
(Nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, vgl. Funktion 265) | ||||
284 | Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII | Funktion 284 | ||
285 | Weitere Leistungen nach dem SGB XII | Funktion 285 | ||
286 | Leistungen nach dem SGB XII - nur Flächenländer | Funktion 286 | ||
Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist. | ||||
287 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | Funktion 287 | ||
Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen. | ||||
29 | Sonstige soziale Angelegenheiten | Oberfunktion 29 | ||
z. B. | ||||
- | Familienpolitische Programme | |||
- | Schuldnerberatung | |||
- | Leistungen an Opfer von Gewalttaten | |||
- | SGB IX | |||
- | Ausgleichsabgaben sowie Leistungen nach dem SGB IX | |||
- | Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen | |||
- | Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246) | |||
- | Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar | |||
- | Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen | |||
291 | Sonstige soziale Angelegenheiten | Funktion 291 | ||
3 | Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung | Hauptfunktion 3 | ||
31 | Gesundheitswesen | Oberfunktion 31 | ||
311 | Gesundheitsverwaltung | Funktion 311 | ||
312 | Krankenhäuser und Heilstätten | Funktion 312 | ||
Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung | ||||
Maßregelvollzug | ||||
(Nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056) | ||||
313 | Arbeitsschutz | Funktion 313 | ||
Nicht enthalten sind Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte | ||||
314 | Gesundheitsschutz | Funktion 314 | ||
Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B. | ||||
- | Arznei- und Lebensmittelkontrolle | |||
- | Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung | |||
Sonstiges, z. B. | ||||
- | Deutsches Müttergenesungswerk | |||
- | Kongresse | |||
32 | Sport und Erholung | Oberfunktion 32 | ||
321 | Park- und Gartenanlagen | Funktion 321 | ||
z. B. | ||||
- | Bundes-/Landesgartenschauen | |||
- | Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen | |||
- | Spielplätze | |||
322 | Sport | Funktion 322 | ||
Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten) | ||||
Sportanlagen und -einrichtungen, z. B. | ||||
- | Freizeitsportanlagen | |||
- | Schwimmbäder | |||
- | Sportärztliche Hauptberatungsstelle, Berlin | |||
- | Turn- und Sporthallen (ohne Schulturn- und -sporthallen, vgl. Oberfunktion 11/12) | |||
Allgemeine Förderung des Sports | ||||
z. B. Zuwendungen an Sportverbände und -vereine | ||||
(Nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129) | ||||
33 | Umwelt- und Naturschutz | Oberfunktion 33 | ||
331 | Umwelt- und Naturschutzverwaltung | Funktion 331 | ||
Umweltbundesamt | ||||
Bundesamt für Naturschutz | ||||
Umweltverwaltung der Länder, z. B. Landesanstalten für Immissionsschutz | ||||
332 | Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes | Funktion 332 | ||
Maßnahmen im Bereich | ||||
- | Naturschutz und Landschaftspflege | |||
- | Immissionsschutz | |||
- | Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffe | |||
- | Strategien Klimaschutz, Emissionshandel | |||
- | Umweltbildung | |||
- | Gewässerschutz (soweit nicht Funktion 645) | |||
- | Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von Altlasten | |||
Ausgaben für | ||||
- | Sachverständige und Fachbeiräte | |||
- | internationale Zusammenarbeit | |||
- | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | |||
- | Messnetze und -programme | |||
- | Veröffentlichungen | |||
- | Mitgliedschaften | |||
Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden | ||||
(Nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktion 165; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162) | ||||
34 | Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | Oberfunktion 34 | ||
341 | Verwaltung für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | Funktion 341 | ||
Bundesamt für Strahlenschutz | ||||
342 | Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes | Funktion 342 | ||
Ausgaben für | ||||
- | Sachverständige und Fachbeiräte | |||
- | internationale Zusammenarbeit | |||
- | Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen | |||
- | Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes | |||
- | gesetzliche Ausgleichsansprüche | |||
- | Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen | |||
- | End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle | |||
- | staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen | |||
4 | Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste | Hauptfunktion 4 | ||
41 | Wohnungswesen | Oberfunktion 41 | ||
411 | Förderung des Wohnungsbaues | Funktion 411 | ||
Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe) | ||||
Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B. | ||||
- | Förderung des sozialen Wohnungsbaues | |||
- | Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige | |||
- | Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden | |||
Rückflüsse aus Darlehen | ||||
Wohnungsbauunternehmen | ||||
419 | Sonstiges Wohnungswesen | Funktion 419 | ||
Sonstige Angelegenheiten des Wohnungswesens, z. B. | ||||
- | Ausstellungen und Wettbewerbe | |||
- | Beiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen | |||
42 | Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung | Oberfunktion 42 | ||
421 | Geoinformation | Funktion 421 | ||
z. B. Kataster- und Vermessungsverwaltung | ||||
422 | Raumordnung und Landesplanung | Funktion 422 | ||
Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B. | ||||
- | Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze | |||
- | Landesentwicklungsplan | |||
- | Landschaftsplanung | |||
- | Planungswettbewerbe | |||
- | Regionalplanung | |||
- | Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung | |||
- | Bauleitplanung (Stadtstaaten) | |||
423 | Städtebauförderung | Funktion 423 | ||
Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, | ||||
z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für | ||||
- | Baumaßnahmen (z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne) | |||
- | städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete | |||
- | Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben | |||
- | Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung | |||
43 | Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) | Oberfunktion 43 | ||
Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726) | ||||
431 | Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft) | Funktion 431 | ||
5 | Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | Hauptfunktion 5 | ||
51 | Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung) | Oberfunktion 51 | ||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | ||||
511 | Verwaltung für Ernährung und Landwirtschaft | Funktion 511 | ||
z. B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung | ||||
512 | Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung | Funktion 512 | ||
Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (vgl. Funktionen 531 und 532) | ||||
52 | Landwirtschaft und Ernährung | Oberfunktion 52 | ||
521 | Agrarstruktur und ländlicher Raum | Funktion 521 | ||
ggf. Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'. Die wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie die Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet. | ||||
- | Dorferneuerung | |||
- | Flurbereinigung | |||
- | Integrierte ländliche Entwicklung | |||
522 | Einkommen stabilisierende Maßnahmen | Funktion 522 | ||
Nationale Maßnahmen zur Marktstützung | ||||
EU-Marktordnungsmaßnahmen | ||||
Sonstiges, z. B. | ||||
- | Absatzförderung | |||
- | Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft | |||
- | Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland | |||
523 | Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und Ernährung | Funktion 523 | ||
Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder u. ä. Einrichtungen (Nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden; vgl. Hauptfunktion 1) | ||||
Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B. | ||||
- | Domänen | |||
- | Gärtnereien | |||
- | Gutsbetriebe | |||
- | Mustergüter | |||
- | Versuchswirtschaften | |||
- | Weingüter | |||
Sonstiges, z. B. | ||||
- | Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland | |||
- | Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge | |||
- | pflanzliche Erzeugung | |||
- | Tierzucht und Tierhaltung | |||
- | Tiergesundheit und Tierschutz | |||
53 | Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei | Oberfunktion 53 | ||
531 | Forstwirtschaft und Jagd | Funktion 531 | ||
z. B. Forstbetriebe | ||||
532 | Fischerei | Funktion 532 | ||
z. B. | ||||
- | Fischereischutzboote | |||
- | Förderung der Fischerei | |||
6 | Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen | Hauptfunktion 6 | ||
61 | Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen | Oberfunktion 61 | ||
z. B. | ||||
- | Bergverwaltung | |||
- | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | |||
- | Bundeskartellamt | |||
- | Wasserwirtschaftsverwaltung | |||
611 | Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und Dienstleistungen | Funktion 611 | ||
62 | Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz | Oberfunktion 62 | ||
623 | Wasserwirtschaft und Kulturbau | Funktion 623 | ||
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" | ||||
Sonstige Maßnahmen | ||||
624 | Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken | Funktion 624 | ||
625 | Küstenschutz | Funktion 625 | ||
Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' | ||||
Sonstige Maßnahmen | ||||
63 | Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe | Oberfunktion 63 | ||
631 | Kohlenbergbau | Funktion 631 | ||
632 | Sonstiger Bergbau | Funktion 632 | ||
634 | Verarbeitende Industrie | Funktion 634 | ||
z. B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie | ||||
Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes | ||||
635 | Handwerk und Kleingewerbe | Funktion 635 | ||
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B. | ||||
- | Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen | |||
- | Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen | |||
- | Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen | |||
638 | Baugewerbe | Funktion 638 | ||
64 | Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung | Oberfunktion 64 | ||
641 | Kernenergie | Funktion 641 | ||
z. B. | ||||
- | Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen | |||
- | Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien | |||
(Nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, vgl. Funktion 342) | ||||
642 | Erneuerbare Energieformen | Funktion 642 | ||
Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien | ||||
643 | Elektrizitätsversorgung | Funktion 643 | ||
644 | Wasserversorgung | Funktion 644 | ||
645 | Abwasserentsorgung | Funktion 645 | ||
646 | Abfallwirtschaft | Funktion 646 | ||
Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B. Deponien | ||||
647 | Straßenreinigung | Funktion 647 | ||
649 | Sonstige Energie- und Wasserversorgung | Funktion 649 | ||
Erdölversorgung | ||||
Förderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B. Bau von Ferngasleitungen und regionalen Erdgasleitungen | ||||
Bau von Kohleheizkraftwerken | ||||
Fernwärmeversorgung | ||||
Kohleveredelungsanlagen | ||||
Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten | ||||
Sonstige Maßnahmen der Energiewirtschaft, z. B. | ||||
- | Beiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw. | |||
- | nicht aufgegliederte Fördermaßnahmen | |||
- | Beiträge zu internationalen Rohstoffübereinkommen | |||
Unternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassen | ||||
Sonstiges, z. B. | ||||
- | Fernheizwerke | |||
- | Maschinenzentralen | |||
65 | Handel und Tourismus | Oberfunktion 65 | ||
651 | Handel | Funktion 651 | ||
Handel allgemein | ||||
- | Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen) | |||
- | Erfahrungsaustausch im Handel | |||
- | Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel | |||
- | Zwischenbetriebliche Vergleiche | |||
Exportförderung, Auslandsmessen | ||||
- | Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw. | |||
- | Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B. | |||
- | Außenwirtschaftsberatungen | |||
- | Unterstützung von Außenhandelskammern | |||
Märkte und Inlandsmessen | ||||
- | Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland | |||
- | Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä. | |||
Sonstiges, z. B. | ||||
- | nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels | |||
- | Verbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar | |||
(Nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Oberfunktion 43) | ||||
652 | Tourismus | Funktion 652 | ||
z. B. | ||||
- | Förderung der Fremdenverkehrsverbände | |||
- | Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes | |||
66 | Geld- und Versicherungswesen | Oberfunktion 66 | ||
661 | Banken und Kreditinstitute | Funktion 661 | ||
669 | Sonstiges Geld- und Versicherungswesen | Funktion 669 | ||
Versicherungen | ||||
Sonstiges, z. B. Internationaler Währungsfonds | ||||
68 | Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen | Oberfunktion 68 | ||
z. B. | ||||
- | Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland | |||
- | Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung | |||
- | Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks) | |||
- | Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen | |||
- | nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung | |||
681 | Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen | Funktion 681 | ||
69 | Regionale Fördermaßnahmen | Oberfunktion 69 | ||
Globale oder überregionale Förderprogramme des Bundes und der Länder | ||||
Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen. | ||||
691 | Betriebliche Investitionen | Funktion 691 | ||
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B. | ||||
- | betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten | |||
- | Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft | |||
- | Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben | |||
692 | Verbesserung der Infrastruktur | Funktion 692 | ||
Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft | ||||
Strukturförderungsprogramme | ||||
693 | Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur | Funktion 693 | ||
7 | Verkehrs- und Nachrichtenwesen | Hauptfunktion 7 | ||
71 | Verwaltung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens | Oberfunktion 71 | ||
Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | ||||
711 | Verwaltung für Straßen- und Brückenbau | Funktion 711 | ||
Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung | ||||
712 | Verwaltung für Wasserstraßen und Häfen | Funktion 712 | ||
Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen des Bundes und der Länder | ||||
719 | Sonstige Verkehrs- und Nachrichtenverwaltung | Funktion 719 | ||
Sonstige Verwaltungsbehörden, z. B. | ||||
- | Bundesamt für Güterverkehr | |||
- | Bundesanstalt für Straßenwesen | |||
- | Eisenbahn-Bundesamt | |||
- | Kraftfahrt-Bundesamt | |||
72 | Straßen | Oberfunktion 72 | ||
721 | Bundesautobahnen | Funktion 721 | ||
722 | Bundesstraßen | Funktion 722 | ||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz | ||||
(im Folgenden: EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||
723 | Landesstraßen | Funktion 723 | ||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||
724 | Kreisstraßen | Funktion 724 | ||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||
725 | Gemeindestraßen | Funktion 725 | ||
Darunter fallen auch Maßnahmen nach dem EKrG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen. | ||||
726 | Straßenbeleuchtung | Funktion 726 | ||
729 | Sonstiger Straßenverkehr | Funktion 729 | ||
Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, | ||||
z. B. Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen | ||||
Sonstige Maßnahmen für den Straßenverkehr und das Straßenwesen, z. B. | ||||
- | Beschaffung von technischem und wissenschaftlichem Material | |||
- | Veröffentlichungen | |||
73 | Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt | Oberfunktion 73 | ||
731 | Wasserstraßen und Häfen | Funktion 731 | ||
Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb | ||||
- | der Wasserstraßen und ihrer Anlagen | |||
- | von landeseigenen Häfen und Schifffahrtsanlagen | |||
Besondere Einrichtungen | ||||
- | Bundesanstalt für Gewässerkunde | |||
Bundesanstalt für Wasserbau | ||||
- | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie | |||
- | Lotseinrichtungen | |||
Beteiligung an Bauvorhaben Dritter | ||||
Beteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und Kanälen | ||||
Schiffssicherheitsaufgaben | ||||
(Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) | ||||
Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer Hafenanlagen | ||||
Hafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe | ||||
732 | Förderung der Schifffahrt | Funktion 732 | ||
74 | Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr | Oberfunktion 74 | ||
741 | Öffentlicher Personennahverkehr | Funktion 741 | ||
Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), | ||||
z. B. Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P + R-Plätzen usw. | ||||
742 | Eisenbahnen | Funktion 742 | ||
Maßnahmen für Eisenbahnen | ||||
z. B. | ||||
- | Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr | |||
- | Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege | |||
- | sonstige Zuschüsse | |||
75 | Luftfahrt | Oberfunktion 75 | ||
Flugsicherung | ||||
- | Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) | |||
- | Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island | |||
- | Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) | |||
- | Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen | |||
- | Schutzmaßnahmen | |||
Flughäfen und Luftverkehr | ||||
Sonstiges, z. B. | ||||
- | Luftfahrt-Bundesamt | |||
- | Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung | |||
- | Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt | |||
751 | Luftfahrt | Funktion 751 | ||
77 | Nachrichtenwesen | Oberfunktion 77 | ||
771 | Post und Telekommunikation | Funktion 771 | ||
772 | Rundfunk und Fernsehen | Funktion 772 | ||
z. B. Rundfunkanstalt ,Deutsche Welle' | ||||
79 | Sonstiges Verkehrswesen | Oberfunktion 79 | ||
Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B. | ||||
- | Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und Organisationen | |||
- | Transrapid | |||
791 | Sonstiges Verkehrswesen | Funktion 791 | ||
8 | Finanzwirtschaft | Hauptfunktion 8 | ||
Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt | ||||
81 | Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen | Oberfunktion 81 | ||
Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (vgl. auch Funktion 062). | ||||
811 | Grundvermögen | Funktion 811 | ||
Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B. | ||||
- | Baumaßnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Erwerb und Verkauf, Finanzierungskosten, Unterhaltung und Bewirtschaftung | |||
Bebaute Grundstücke, z. B. | ||||
- | Wohn- und Geschäftsgrundstücke | |||
Grundstücksgleiche Rechte, z. B. | ||||
- | Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte) | |||
Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B. | ||||
- | Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht | |||
- | landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind | |||
- | sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen usw. | |||
812 | Kapitalvermögen | Funktion 812 | ||
Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Zu den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne rechnen Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen. | ||||
Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienen | ||||
Erbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handelt | ||||
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährungen | ||||
813 | Sondervermögen | Funktion 813 | ||
Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind | ||||
82 | Steuern und Finanzzuweisungen | Oberfunktion 82 | ||
821 | Steuern und Finanzzuweisungen | Funktion 821 | ||
83 | Schulden | Oberfunktion 83 | ||
Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme | ||||
831 | Schulden | Funktion 831 | ||
84 | Beihilfen, Unterstützungen u. Ä. | Oberfunktion 84 | ||
Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 ,Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen', soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können: | ||||
Gruppe 441 Beihilfen | ||||
Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen | ||||
Unter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 ,Sonstige personalbezogene Ausgaben', soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können. | ||||
841 | Beihilfen, Unterstützungen u. Ä. | Funktion 841 | ||
85 | Rücklagen | Oberfunktion 85 | ||
Allgemeine Rücklagen | ||||
Fonds, Stöcke | ||||
Spezielle Rücklagen | ||||
Rücklagen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben | ||||
851 | Rücklagen | Funktion 851 | ||
86 | Sonstiges | Oberfunktion 86 | ||
Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können | ||||
861 | Sonstiges | Funktion 861 | ||
87 | Abwicklung der Vorjahre | Oberfunktion 87 | ||
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen | ||||
871 | Abwicklung der Vorjahre | Funktion 871 | ||
88 | Globalposten | Oberfunktion 88 | ||
Globale Mehrausgaben/-einnahmen | ||||
Globale Minderausgaben/-einnahmen | ||||
Verstärkungsmittel für Personalausgaben | ||||
881 | Globalposten | Funktion 881 | ||
89 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Oberfunktion 89 | ||
Dieser Überfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 ,Haushaltstechnische Verrechnungen' zuzuordnen. | ||||
891 | Haushaltstechnische Verrechnungen | Funktion 891 |