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  • ab 11.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 4 GebO-LSST

Bibliographie

Titel
Gebührenordnung für die Übernahme radioaktiver Abfälle durch die Landessammelstelle
Redaktionelle Abkürzung
GebO-LSST,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Übernahme radioaktiver Abfälle durch die Landessammelstelle vom 9. April 2008 (Nds. GVBl. S. 104) außer Kraft.

Hannover, den 3. Januar 2013

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

B i r k n e r
Minister