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  • ab 23.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL Start-up-Zentren - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Start-up-Zentren (RL Start-up-Zentren)
Amtliche Abkürzung
RL Start-up-Zentren
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstfördersumme beträgt 100 000 EUR pro Jahr. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

  • Personalausgaben (Managementausgaben des Start-up-Zentrums und Ausgaben für eigene Beraterinnen und Berater),

  • Ausgaben für beim Start-up-Zentrum tätige externe Beraterinnen und Berater (ausschließlich Honorare),

  • Ausgaben für Raummiete (ohne Nebenkosten),

  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Marketing,

  • Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten; Mindestbetrag je Beleg 50,00 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 23. November 2022 (Nds. MBl. S. 1536)