Abschnitt 5 RL Start-up-Zentren - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Start-up-Zentren (RL Start-up-Zentren)
- Amtliche Abkürzung
- RL Start-up-Zentren
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstfördersumme beträgt 100 000 EUR pro Jahr. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
Personalausgaben (Managementausgaben des Start-up-Zentrums und Ausgaben für eigene Beraterinnen und Berater),
Ausgaben für beim Start-up-Zentrum tätige externe Beraterinnen und Berater (ausschließlich Honorare),
Ausgaben für Raummiete (ohne Nebenkosten),
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Marketing,
Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten; Mindestbetrag je Beleg 50,00 EUR.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 23. November 2022 (Nds. MBl. S. 1536)