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  • ab 23.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL Start-up-Zentren - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Start-up-Zentren (RL Start-up-Zentren)
Amtliche Abkürzung
RL Start-up-Zentren
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) ist der Träger des Start-up-Zentrums. Das Start-up-Zentrum muss seinen Sitz in Niedersachsen haben.

3.2 Letztempfängerinnen oder Letztempfänger sind:

  • Einzelpersonen,

  • Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen, die noch keine gesellschaftsrechtliche Unternehmung gegründet haben,

  • bereits gegründete Start-ups (Unternehmen).

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 23. November 2022 (Nds. MBl. S. 1536)