Abschnitt 3 RL Start-up-Zentren - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Start-up-Zentren (RL Start-up-Zentren)
- Amtliche Abkürzung
- RL Start-up-Zentren
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
3.1 Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) ist der Träger des Start-up-Zentrums. Das Start-up-Zentrum muss seinen Sitz in Niedersachsen haben.
3.2 Letztempfängerinnen oder Letztempfänger sind:
Einzelpersonen,
Projektteams als Zusammenschluss von Einzelpersonen, die noch keine gesellschaftsrechtliche Unternehmung gegründet haben,
bereits gegründete Start-ups (Unternehmen).
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 23. November 2022 (Nds. MBl. S. 1536)