§ 5 SAbfGebO
Bibliographie
- Titel
- Gebührenordnung für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle
- Redaktionelle Abkürzung
- SAbfGebO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28400010200000
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle vom 12. Juni 1989 (Nieders. GVBl. S. 204) außer Kraft.
(3) Abweichend von Absatz 1 tritt § 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
Hannover, den 5. März 1992.
Niedersächsisches Umweltministerium
Griefahn
Ministerin