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§ 7 APVO-AD-DRV - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Verwaltungsdienst bei der Deutschen Rentenversicherung in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-DRV)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-DRV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Auf die Ausbildung und Prüfung der Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. August 2020 begonnen haben, ist diese Verordnung in der vor diesem Tag geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.