§ 2 APVO-AD-DRV - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Verwaltungsdienst bei der Deutschen Rentenversicherung in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-DRV)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AD-DRV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer zum Studium am Fachbereich Rentenversicherung der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (im Folgenden: Fachhochschule) berechtigt ist.