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  • ab 01.01.2013 (aktuelle Fassung)

§ 2 APVO-AD-DRV - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Verwaltungsdienst bei der Deutschen Rentenversicherung in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (APVO-AD-DRV)
Amtliche Abkürzung
APVO-AD-DRV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer zum Studium am Fachbereich Rentenversicherung der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (im Folgenden: Fachhochschule) berechtigt ist.