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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SchBStARdErl - 6. Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Redaktionelle Abkürzung
SchBStARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
24200

6.1
Zuständige Behörde ist das LS.

6.2
Die Anerkennung ist gebührenfrei.