Abschnitt 6 SchBStARdErl - 6. Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchBStARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 24200
6.1
Zuständige Behörde ist das LS.
6.2
Die Anerkennung ist gebührenfrei.