Abschnitt 4 SchBStARdErl - 4. Räumlichkeiten, Öffnungszeiten
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- SchBStARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 24200
4.1
Die Beratungsstelle muss über die zur sachgemäßen Durchführung der Beratung geeigneten Räumlichkeiten verfügen.
4.2
Die Beratungsstelle muss an mindestens zwei Tagen pro Woche geöffnet sein und mindestens von Montag bis Freitag fernmündlich erreichbar sein.