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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 SchBStARdErl - 4. Räumlichkeiten, Öffnungszeiten

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Redaktionelle Abkürzung
SchBStARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
24200

4.1
Die Beratungsstelle muss über die zur sachgemäßen Durchführung der Beratung geeigneten Räumlichkeiten verfügen.

4.2
Die Beratungsstelle muss an mindestens zwei Tagen pro Woche geöffnet sein und mindestens von Montag bis Freitag fernmündlich erreichbar sein.