Abschnitt 6 RindWERdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Rindern
- Redaktionelle Abkürzung
- RindWERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78512
Dieser RdErl. tritt am 01.10.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.09.2024 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 12. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 245)
An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte,
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen