Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.10.2024 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 6 RindWERdErl 2024 - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Rindern
Redaktionelle Abkürzung
RindWERdErl 2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78512

Dieser RdErl. tritt am 01.10.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.09.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 12. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 245)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte,
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen