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  • ab 04.06.1997 (aktuelle Fassung)

§ 38 VSA

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003004

(1) VS-Transportbehälter sind so aufzubewahren, daß sie Unbefugten nicht zugänglich sind.

(2) Die VS-Verwalterin oder der VS-Verwalter hat darauf zu achten, daß die VS-Transportbehälter nach Gebrauch unverzüglich an die VS-Registratur zurückgegeben werden.