Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 26.10.1994, Az.: Ss 337/94
Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Beweiswert des Radarfotos; Wertung des Tatrichters
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 26.10.1994
- Aktenzeichen
- Ss 337/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 12965
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1994:1026.SS337.94.0A
Rechtsgrundlage
- § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG
Fundstellen
- NZV 1995, 84-85 (Volltext mit amtl. LS)
- VRS 1995, 296
Amtlicher Leitsatz
Stützt das Gericht seine Überzeugung, daß der Betroffene der Führer des Fahrzeugs zur Tatzeit gewesen ist, allein auf die Identifizierung anhand eines Radarfotos, so kann ein Beweisantrag nicht allein aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung abgelehnt werden. Der Beweiswert des Radarfotos ist von dessen Qualität abhängig. Zudem basiert die Identifizierung des Fahrers auf einer Wertung des Tatrichters.