Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 26.10.1994, Az.: Ss 337/94

Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag; Vorweggenommene Beweiswürdigung; Beweiswert des Radarfotos; Wertung des Tatrichters

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
26.10.1994
Aktenzeichen
Ss 337/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 12965
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:1026.SS337.94.0A

Fundstellen

  • NZV 1995, 84-85 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 1995, 296

Amtlicher Leitsatz

Stützt das Gericht seine Überzeugung, daß der Betroffene der Führer des Fahrzeugs zur Tatzeit gewesen ist, allein auf die Identifizierung anhand eines Radarfotos, so kann ein Beweisantrag nicht allein aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung abgelehnt werden. Der Beweiswert des Radarfotos ist von dessen Qualität abhängig. Zudem basiert die Identifizierung des Fahrers auf einer Wertung des Tatrichters.