Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 05.10.1994, Az.: Ss 425/94

Verletzung des Belehrungsgebots; Widerspruch in Hauptverhandlung; Verwertung der Aussage; Polizeibeamter als Zeuge; Fahrzeughalter; Kennzeichenanzeige

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
05.10.1994
Aktenzeichen
Ss 425/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 12958
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:1005.SS425.94.0A

Fundstellen

  • VRS 88, 286
  • VRS 1995, 286

Amtlicher Leitsatz

1. Im Zusammenhang mit einer Rüge der Verletzung des Belehrungsgebots gem. § 136 Abs. 1 StPO ist auch der in der Hauptverhandlung vorgenommene Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage des als Zeugen vernommenen Polizeibeamten vorzutragen.

2. Erfolgt der Vortrag dieses Widerspruches nicht, so ist es unerheblich, ob bereits bei Beginn der Befragung des Betroffenen als Fahrzeughalter aufgrund einer Kennzeichenanzeige dieser "nach Art eines Beschuldigten vernommen" worden ist und aus diesem Grunde eine Belehrung hätte erfolgen müssen.