Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 19.07.1994, Az.: 17 W 10/94

Verfahrenspfleger; Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes; Tätigkeit eines Rechtsanwaltes; Gebührentatbestände der BRAGO; Betreuungsverfahren

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
19.07.1994
Aktenzeichen
17 W 10/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 15825
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:1994:0719.17W10.94.0A

Fundstelle

  • BtPrax 1994, 175 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Verfahrenspfleger zählt zum anwaltlichen Aufgabenbereich, so daß Gebühren nach BRAGO geltend gemacht werden können. Eine generelle Beschränkung auf die Vergütung nach § 1836 BGB ist nicht möglich.

2. Erfolgt die Bestellung des Rechtsanwaltes im Verfahren der Anordnung der Betreuung zum Verfahrenspfleger nach § 67 FGG vom Gericht aus, kann er eine Vergütung gem. § 112 Abs. 4, 5 BRAGO verlangen. Dies folgt aus der Ähnlichkeit seiner Stellung mit einem nach § 70b FGG bestellten Verfahrenspfleger, der eine Vergütung nach § 112 Abs. 4 BRAGO in direkter Anwendung geltend machen kann.