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Art. 7 SchRegStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister
Redaktionelle Abkürzung
SchRegStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister

Vom 20. September 2013 (Nds. GVBl. S. 240)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister vom 28. August 2013 (Nds. GVBl. S. 226) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gemäß seinem Artikel 7 Satz 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.

Bremen, den 16.5.2013

Für die Freie Hansestadt Bremen

Der Senator für Justiz und Verfassung
i. V. S t a u c h

Hannover, den 28.5.2013

Für das Land Niedersachsen

Für den Ministerpräsidenten

Die Justizministerin
N i e w i s c h - L e n n a r t z