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Art. 7 SchRegStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister
Redaktionelle Abkürzung
SchRegStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100
(1)

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Satz 2 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister vom 28. August 2013 (Nds. GVBl. S. 226) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Bremen, den 16.5.2013

Für die Freie Hansestadt Bremen

Der Senator für Justiz und Verfassung
i. V. S t a u c h

Hannover, den 28.5.2013

Für das Land Niedersachsen

Für den Ministerpräsidenten

Die Justizministerin
N i e w i s c h - L e n n a r t z