Art. 6 SchRegStV
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister
- Redaktionelle Abkürzung
- SchRegStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30100
Dieser Vertrag kann von jedem Vertragschließenden mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.