Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.05.1996, Az.: 12 L 2401/96

Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine Lage im Herkunftsstaat; Gelegenheit zur Stellungnahme

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
30.05.1996
Aktenzeichen
12 L 2401/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13292
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0530.12L2401.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 11.03.1996 - 9 A 9368/95

Fundstellen

  • NVwZ 1996, 67-70
  • NVwZ (Beilage) 1996, 67-70 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1996, Beilage Nr 9, 67

Amtlicher Leitsatz

Den Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verletzt das Verwaltungsgericht durch die entscheidungserhebliche Verwendung eines nicht ausdrücklich in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittels zur Beurteilung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat jedenfalls dann nicht, wenn dieses Erkenntnismittel diesem Verfahrensbeteiligten bekannt war, er objektiv hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und sich die Möglichkeit seiner entscheidungserheblichen Verwendung durch das Gericht aufdrängte; die Kenntnis seines Verfahrensbevollmächtigten ist einem Asylbewerber grundsätzlich zuzurechnen.