Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 30.05.1996, Az.: 12 L 2401/96
Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine Lage im Herkunftsstaat; Gelegenheit zur Stellungnahme
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 30.05.1996
- Aktenzeichen
- 12 L 2401/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13292
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0530.12L2401.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Braunschweig 11.03.1996 - 9 A 9368/95
Rechtsgrundlagen
- Art. 103 GG
- § 138 Nr. 3 VwGO
- § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG
Fundstellen
- NVwZ 1996, 67-70
- NVwZ (Beilage) 1996, 67-70 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1996, Beilage Nr 9, 67
Amtlicher Leitsatz
Den Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) verletzt das Verwaltungsgericht durch die entscheidungserhebliche Verwendung eines nicht ausdrücklich in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittels zur Beurteilung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat jedenfalls dann nicht, wenn dieses Erkenntnismittel diesem Verfahrensbeteiligten bekannt war, er objektiv hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und sich die Möglichkeit seiner entscheidungserheblichen Verwendung durch das Gericht aufdrängte; die Kenntnis seines Verfahrensbevollmächtigten ist einem Asylbewerber grundsätzlich zuzurechnen.