Abschnitt 5 RL Qualität in Kitas 2 - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas 2)
- Amtliche Abkürzung
- RL Qualität in Kitas 2
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
5.1 Die Weiterleitung der Zuwendung an die in Nummer 3.2 genannten Träger von Kindertagesstätten ist nur zulässig, wenn die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen dieser Richtlinie durch den Letztempfänger gesichert ist.
5.2 Abweichend von Nummer 1.3 ANBest-P werden die zuwendungsfähigen Personalausgaben bis zur Höhe der nach TVöD zu zahlenden Vergütung anerkannt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 540)