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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL Qualität in Kitas 2 - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas 2)
Amtliche Abkürzung
RL Qualität in Kitas 2
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

5.1 Die Weiterleitung der Zuwendung an die in Nummer 3.2 genannten Träger von Kindertagesstätten ist nur zulässig, wenn die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen dieser Richtlinie durch den Letztempfänger gesichert ist.

5.2 Abweichend von Nummer 1.3 ANBest-P werden die zuwendungsfähigen Personalausgaben bis zur Höhe der nach TVöD zu zahlenden Vergütung anerkannt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 26. Juli 2023 (Nds. MBl. S. 540)