§ 3 ZustVO-SOG
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-SOG)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-SOG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011100600000
Die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte sind zuständig für die Erfassung schutzbedürftiger ziviler Objekte mit Bedeutung für die zivile Verteidigung einschließlich der Erstellung von Objektkarteien und deren Fortschreibung sowie die Abgabe von Bewertungsvorschlägen.