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§ 3 ZustVO-SOG

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-SOG)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-SOG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100600000

Die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte sind zuständig für die Erfassung schutzbedürftiger ziviler Objekte mit Bedeutung für die zivile Verteidigung einschließlich der Erstellung von Objektkarteien und deren Fortschreibung sowie die Abgabe von Bewertungsvorschlägen.