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Abschnitt 4 PassPAuswRDÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übermittlung von Daten aus dem Pass- oder Personalausweisregister auf Ersuchen der Polizei
Redaktionelle Abkürzung
PassPAuswRDÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21040

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2018 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 4 des RdErl. i.d.F. vom 10. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 804)

An die
Polizeibehörden und Polizeidienststellen
Gemeinden und Samtgemeinden

Nachrichtlich:

An die
Landkreise und Region Hannover