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  • ab 30.04.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage FBFNMErl - Qualitätskriterien nach Nummer 4.2

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Flexible Bedienformen)
Redaktionelle Abkürzung
FBFNMErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200
QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahlErläuterungen
Nur, wenn diese Punktzahl in dem jeweiligen Bewertungsblock erreicht wurde, ist das Vorhaben förderwürdig. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss diese blockweise festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden.Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterien maximal erreicht werden.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
A)Ausgangslage und Ziele10
Das Vorhaben
- stellt eine Verknüpfung mit einem Umsteigeort oder mehreren Umsteigeorten zu anderen Verkehrsmitteln (Knotenpunkte) dar,40 Punkte: kein Konzept erkennbar
1 Punkt: Konzept vorhanden, jedoch fehlerhaft/unvollständig. Konzept genügt nicht den Anforderungen. Umfangreiche Nachbesserungen erforderlich.
2 Punkte: unvollständige/fehlerhafte Angaben
3 Punkte: genügt den Anforderungen
4 Punkte: geht über die Erwartung hinaus
- ermöglicht eine Anbindung an Orte mit medizinischer und sonstiger Versorgungsinfrastruktur oder verknüpft die Personenbeförderung mit Lieferungen zur Nahversorgung,40 Punkte: kein Konzept erkennbar
1 Punkt: Konzept vorhanden, jedoch fehlerhaft/unvollständig. Konzept genügt nicht den Anforderungen. Umfangreiche Nachbesserungen erforderlich.
2 Punkte: unvollständige/fehlerhafte Angaben
3 Punkte: genügt den Anforderungen
4 Punkte: geht über die Erwartung hinaus
- erfolgt unter Einsatz ehrenamtlicher Personen bei Fahrdienst/Disposition.20 Punkte: kein Einsatz ehrenamtlicher Personen
1 Punkt: gelegentlicher Einsatz ehrenamtlicher Personen
2 Punkte: regelmäßiger Einsatz ehrenamtlicher Personen
Kooperation5
Es werden Kooperationsbeziehungen zu anderen Kommunen oder Aufgabenträgern erwartet.0 Punkte: keine Angaben
3 Punkte: Kooperationsbeziehungen sind vorhanden, werden aber nicht näher beschrieben.
5 Punkte: Veröffentlichungen oder Veranstaltungen zu den eigenen Erfahrungen sind vorgesehen.
Verringerung verkehrsbedingter Emissionen 1)1020
Die durch die Maßnahmen eingesparten CO2-Emissionen werden beziffert. Die prognostizierte Einsparung der CO2-Emissionen wird hierfür nach Personen-km berechnet, wobei 20 g CO2/Personen-km zugrunde gelegt werden. 5105 Punkte: mindestens 20 g CO2-Einsparung je Personen-km sind zu erwarten
10 Punkte: flexible Bedienform erfolgt CO2-neutral.
Die Maßnahme trägt durch Verlagerung der Verkehrsströme weg vom Individualverkehr hin zum ÖPNV zum Klimaschutz bei. Die Maßnahme steigert die Fahrgastzahlen und stärkt den ÖPNV. Die Maßnahme ist geeignet, um die im Multifondsprogramm genannten Ziele zur Steigerung der Fahrgastzahlen zu erreichen.510Hier soll eine Einschätzung abgegeben werden, wie sich die Fahrgastzahlen entwickeln werden.
5 Punkte: die prognostizierte Steigerung der Fahrgastzahlen beträgt mindestens 5 %.
10 Punkte: die prognostizierte Steigerung der Fahrgastzahlen erreicht mindestens 10 %.
B)Qualität des Umsetzungskonzepts20
Im Konzept sind der vorhandene Bedarf an alternativen Bedienformen sowie konkrete Lösungsmöglichkeiten dargestellt, die geeignet sind, Anreize zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für regelmäßige Fahrten in die Zentren zu schaffen.50 Punkte: Kein Konzept
1 Punkt: Konzept vorhanden, jedoch fehlerhaft/unvollständig. Konzept genügt nicht den Anforderungen. Umfangreiche Nachbesserungen erforderlich.
2 Punkte: unvollständiges, fehlerhaftes Konzept
3 Punkte: Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte: Konzept geht über die Erwartung hinaus.
Das Konzept enthält nachvollziehbare und konkrete Maßnahmen mit denen die CO2-Emissionen reduziert werden sollen. 50 Punkte: kein Konzept
1 Punkt: Konzept vorhanden, jedoch fehlerhaft/unvollständig. Konzept genügt nicht den Anforderungen. Umfangreiche Nachbesserungen erforderlich.
2 Punkte: unvollständiges, fehlerhaftes Konzept
3 Punkte: Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte: Konzept geht über die Erwartung hinaus.
Es wird schlüssig dargelegt, welches Potenzial hinsichtlich der Fahrgastzahlen das Vorhaben birgt und, welche Maßnahmen zur Neukundengewinnung und damit zur Steigerung der Fahrgastzahlen ergriffen werden sollen.50 Punkte: kein Konzept
1 Punkt: Konzept vorhanden, jedoch fehlerhaft/unvollständig. Konzept genügt nicht den Anforderungen. Umfangreiche Nachbesserungen erforderlich.
2 Punkte: unvollständiges, fehlerhaftes Konzept
3 Punkte: Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte: Konzept geht über die Erwartung hinaus.
Durch die Maßnahme kann die Mobilität im Mobilitätsverbund allgemein gefördert und damit ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Klimapolitischen Umsetzungsstrategie Niedersachsens (Ziel VII.5.2 Nr. 3, S. 26) geleistet werden.50 Punkte: kein Konzept
1 Punkt: Konzept vorhanden, jedoch fehlerhaft/unvollständig. Konzept genügt nicht den Anforderungen. Umfangreiche Nachbesserungen erforderlich.
2 Punkte: unvollständiges, fehlerhaftes Konzept.
3 Punkte: Konzept genügt den Anforderungen.
5 Punkte: Konzept geht über die Erwartung hinaus.
2.Regionalfachliche Bewertungskomponentekeine eigene, aber 48 zusammen mit richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien25
A)Regionale Entwicklung10
Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie.0 Punkte: Das Projekt leistet keinen nennenswerten Beitrag zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie.
5 Punkte: Durch das Projekt wird über den Förderzeitraum hinaus ein relevanter Beitrag zur regionalen Entwicklung in mindestens einem operativen Ziel der regionalen Handlungsstrategie erzielt.
10 Punkte: Durch das Projekt wird über den Förderzeitraum hinaus ein sehr hoher Beitrag zu mindestens einem operativen Ziel oder ein hoher Beitrag zu mehreren operativen Zielen der Regionalen Handlungsstrategie erzielt, der zu wirksamen Impulsen für die regionale Entwicklung führt.
B)Kooperation5
Das Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, usw).0 Punkte: Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz.
3 Punkte: Bei dem Projekt findet eine Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften/relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt.
5 Punkte: Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mehrerer Projektpartner, d. h. es gibt mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure (Projektträgerschaft einschließlich gemeinsamer Finanzierung des Projekts).
C)Grenzübergreifende Zusammenarbeit5
Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.0 Punkte: Das Projekt leistet keinen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
3 Punkte: Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa (z. B. durch die Einbeziehung internationaler Expertise oder Erfahrungen).
5 Punkte: Es handelt sich um ein grenzübergreifendes Kooperationsprojekt, d. h. mehrere Gebietskörperschaften/relevante Akteure führen das Projekt gemeinsam durch. Mindestens einer der beteiligten Projektpartner stammt dabei aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat.
D)Zusatzkriterium Modellhaftigkeit5
Das Projekt verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz).0 Punkte: Das Projekt verfügt nicht über einen für die Region modellhaften und übertragbaren Ansatz.
3 Punkte: Das Projekt verfügt über einen für die Region in Teilen modellhaften und übertragbaren Ansatz.
5 Punkte: Das Projekt verfügt über einen für die Region besonders modellhaften Ansatz und erscheint im hohen Maße übertragbar.
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien4880
3.Querschnittsziele1220
Gleichstellung3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht, u. a. Gender-Kompetenz des Trägers, Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und Verbesserung des beruflichen Fortkommens, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf/Familie und Pflege, Einführung und Erweiterung familienorientierter Maßnahmen, Abbau geschlechtsspezifischer Segregation.0 Punkte: keine Angaben
3 Punkte: Der Vorhabenträger hat im Antrag deutlich gemacht, inwiefern ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht wird.
Der Leitfaden zum EU-Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" steht auf der Internetseite der NBank zum Herunterladen zur Verfügung.
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung erbracht.
- Berücksichtigung besonderer Zielgruppen, wie z. B. Migrantinnen und Migranten, Zugewanderte, Ältere unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen.
- Gleiche Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung.
Es werden barrierefreie Fahrzeuge und Fahrzeuge mit barrierefreien Technologien eingesetzt.
0 Punkte: keine Angaben
2 Punkte: Die Belange und Lebenslagen bestimmter Zielgruppen werden besonders berücksichtigt.
3 Punkte: Es kommen ausschließlich barrierefreie Fahrzeuge zum Einsatz.
Nachhaltige Entwicklung (Ökologische Nachhaltigkeit)511
Das Vorhaben trägt dazu bei, die Luftqualität zu verbessern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Vorhaben werden erhebliche negative Umweltauswirkungen vermieden. 2)
- Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel durch Dekarbonisierung im ÖPNV
- Einsparung von CO2-Emissionen durch die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
- Schutz vor Umweltverschmutzung durch Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in die Umwelt.
0-4 Punkte: Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung.
5-8 Punkte: Das Projekt leistet einen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung.
9-11 Punkte: Das Projekt leistet einen großen Beitrag zur Nachhaltigen Entwicklung.
Gute Arbeit3
Der Vorhabenträger trägt erkennbar zur Umsetzung des Querschnittzieles bei durch z. B.:
- Neubesetzung von Arbeitsplätzen ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit denen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird,
- Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger wendet einen Tarifvertrag i. S. TVG an.
0 Punkte: keine Angaben.
1 Punkt: Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte oder Antragsteller wendet Tarifvertrag i. S. des TVG an.
3 Punkte: Nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Antragsteller wendet zusätzlich Tarifvertrag i. S. des TVG an.

Gleichzeitig Beitrag zum Querschnittsziel "Nachhaltige Entwicklung".

Erfüllt die Anforderung des Do-No-Significant-Harm Prinzips (Vermeidung erheblicher negativer Umweltauswirkungen durch geförderte Projekte).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 21. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 454)