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  • ab 13.01.2023 (aktuelle Fassung)

Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen

Bibliographie

Titel
Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen
Redaktionelle Abkürzung
BDolmJAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34302

AV d. MJ v. 13. 1. 2023 (4105 - 404.37)

Vom 13. Januar 2023 (Nds. Rpfl. S. 256)

VORIS Gliederungsnummer 34302

I.

Im Interesse einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise in den Justizvollzugs-, Jugend- und Jugendarrestanstalten sowie psychiatrischen Krankenhäusern bei der Zulassung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern als Begleitpersonen von Personen, deren Besuche aufgrund von Rechtsvorschriften nicht überwacht werden dürfen, wird angeordnet:

II.

Diese AV tritt am 13. 01. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Voraussetzungen der Teilnahme an unüberwachten Besuchen1
Persönliche Zuverlässigkeit2
Allgemeine Beeidigung3