Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen
Bibliographie
- Titel
- Zuziehung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern als Begleitpersonen bei unüberwachten Besuchen
- Redaktionelle Abkürzung
- BDolmJAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34302
AV d. MJ v. 13. 1. 2023 (4105 - 404.37)
Vom 13. Januar 2023 (Nds. Rpfl. S. 256)
VORIS Gliederungsnummer 34302
I.
Im Interesse einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise in den Justizvollzugs-, Jugend- und Jugendarrestanstalten sowie psychiatrischen Krankenhäusern bei der Zulassung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern als Begleitpersonen von Personen, deren Besuche aufgrund von Rechtsvorschriften nicht überwacht werden dürfen, wird angeordnet:
II.
Diese AV tritt am 13. 01. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.