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  • ab 27.04.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LBBFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Redaktionelle Abkürzung
LBBFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200

Zuwendungsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger i. S. des § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 2 und 3 NNVG und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 6. April 2022 (Nds. MBl. S. 602)