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  • ab 08.03.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 ÖPNVFzKUASysErl - Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlichen Antriebssystemen im ÖPNV)
Redaktionelle Abkürzung
ÖPNVFzKUASysErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200

Qualitätskriterien nach Nummer 4.3.2

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahlErläuterungen/Handreichung zu den Bewertungskriterien
Nur, wenn diese Punktzahl in dem jeweiligen Bewertungsblock erreicht wurde, ist das Vorhaben förderwürdig. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss diese blockweise festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden.Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterien maximal erreicht werden.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
A)Ausgangslage und Ziele15
Das Vorhaben stellt ein schlüssiges und nachvollziehbares Konzept dar mit Darlegung von Strategien und Maßnahmen
  • zur Umstellung der Fahrzeugflotte auf CO2-freie Antriebe oder CO2-sparsame Antriebe und sowie zur Verringerung der verkehrsbedingten CO2Emissionen im Bediengebiet (gleichzeitig Beitrag zum Querschnittsziel nachhaltige Entwicklung),

0 Punkte:kein Konzept erkennbar
1 Punkt:technisch, organisatorisch, finanziell unvollständiges/unausgereiftes Konzept
2 Punkte:Konzept enthält Aussagen zur Ausstattung der bisherigen Flotte, zur Umstellung auf CO2sparsame/freie Antriebe, zur geplanten CO2 Verringerung zur Ladeinfrastruktur und stellt die technisch notwenigen Voraussetzungen (Ladeinfrastruktur, Schulungen der Mitarbeiter, usw.) dar
  • zur Energieeffizienz,

0 Punkte:keine Angaben
1 Punkt:unvollständige/fehlende Angaben zur Energieeffizienz
2 Punkte:auf geplante Umläufe und Streckenprofile angepasstes Fahrzeug/Ladetechnikbeschaffungskonzept (angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten, wie z. B. Überland-, Innenstadtverkehr, Energiebedarf- und -management, in Abhängigkeit von den zu bewältigenden Höhenprofilen)
  • zur Nutzung erneuerbarer Energien im Unternehmen,

0 Punkte:keine Angaben
1 Punkt:eigene konventionelle Energieerzeugung ohne zertifizierten Nachweis über erneuerbare Energien
2 Punkte:Energieliefervertrag mit zertifiziertem Nachweis über erneuerbare Energien
3 Punkte:Grüner Strom, selbst erzeugt (z. B. erneuerbare Energie Solar/Wasser)
  • zur Barrierefreiheit der Fahrzeuge,

0 Punkte:keine Barrierefreiheit
1 Punkt:Low-Entry-Bus
2 Punkte:Niederflurbus
+ 1 Punkt (auf maximal 3 Punkte): für zusätzliche weitere technische Lösungen für Seh- und anderweitig eingeschränkte Personen
  • zum Innovationscharakter (Antriebsformen mit dem höchsten Innovationscharakter sowie emissionsfreie Fahrzeuge werden bei der Projektauswahl bevorzugt).1)

0 Punkte:Stand der heutigen Technik, emissionsarmer Antrieb
1 Punkt:Fahrzeug mit CO2-freiem batterieelektrischem Antrieb
2 Punkte:Fahrzeug mit CO2-freiem Wasserstoffantrieb (Brennstoffzelle)
+ jeweils 1 weiterer Punkt (bis maximal 5 Punkte insgesamt): Fahrzeug mit CO2freiem Antrieb und darüber hinaus verfügt das Fahrzeug über weitere technologische oder sonstige Lösung, die zur CO2Reduktion beiträgt. (z. B.
  • Rekuperationstechnologie, d. h. zusätzliches Modul zur Energierückgewinnung),

  • keine Zusatzheizung, sondern Wärmepumpentechnologie,

  • Brennstoffzelle als Range-Extender.

Kooperation5
Es werden Kooperationsbeziehungen zu anderen Verkehrsunternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen oder Aufgabenträgern erwartet.0 Punkte:keine Angaben
3 Punkte:Kooperationsbeziehungen sind vorhanden, werden aber nicht näher beschrieben
5 Punkte:Veröffentlichungen oder Veranstaltungen zu den eigenen Erfahrungen sind vorgesehen.
Verringerung verkehrsbedingter Emissionen610
Die Mobilität im Mobilitätsverbund wird allgemein gefördert und damit ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Klimapoliti-schen Umsetzungsstrategie Niedersachsens von Januar 2013 (Ziel VII.5.2 Nr. 3, S. 26) geleistet. Die Maßnahme trägt zur Verlagerung der Verkehrsströme weg vom Individualverkehr hin zum ÖPNV zum Klimaschutz bei. Die Maßnahme steigert die Fahrgastzahlen und stärkt den ÖPNV. Die Maßnahme ist geeignet, um die im Multifondsprogramm genannten Ziele zur Steigerung der Fahrgastzahlen zu erreichen.Hier soll eine Einschätzung abgegeben werden, wie sich die Fahrgastzahlen im Laufe der Fahrzeugnutzungszeit entwickeln werden.
Dort, wo auf den individuellen Bus die Fahrgastzahlen nicht geliefert werden können, kann alternativ auf das gesamte Einsatzgebiet verwiesen werden. Angebotsausweitungen führen in der Regel zu Fahrgaststeigerungen.
6 Punkte:Steigerung der Fahrgastzahlen um 5 %
10 Punkte:Steigerung der Fahrgastzahlen um 10 % erreicht.
B)Qualität des Umsetzungskonzeptes25Hier erfolgt die qualitative Bewertung des Antrages/eingereichten Umsetzungskonzeptes. Es sollen sowohl die verkehrsbedingten Emissionen wie auch die PrimärenergieEmissionen berücksichtigt werden. Bei Ersatzbeschaffungen für Busse mit Dieselantrieben ist eine Vergleichsbetrachtung möglich. Bei Erstbeschaffungen für Zusatzleistungen ist mit einer entsprechenden Reduktion des Individualverkehrs zu rechnen.
Es werden nachvollziehbar und konkret die Maßnahmen zur CO2-Reduzierung aufgeführt. Die durch die Maßnahmen eingesparte CO2-Emissionen wird beziffert. Die Maßnahme ist geeignet, um die im Multifondsprogramm genannten Ziele zur Einsparung von CO2, Stickstoffoxiden und Feinstaub zu erreichen. 0 Punkte:kein Konzept eingereicht.
In der weiteren Abstufung können 5, 10, 15, 20 oder 25 Punkte vergeben werden.
5 Punkte:Umsetzungskonzept grundsätzlich nachvollziehbar
10 Punkte:das Konzept enthält nachvollziehbare, quantitative Angaben zu den CO2-Einsparungen
15 Punkte:darüber hinaus enthält das Konzept eine Well-to-Wheel-Betrachtung 2) mit
-Wirkungsgrad der Energieumwandlungskette (Effizienz) Well-to-Tank-Betrachtung,
-Wirkungsgrad Tank-to-Wheel-Betrachtung
20 Punkte:darüber hinaus enthält das Konzept weitere Well-to-Wheel-Betrachtung 2) mit
-Gesamtenergiebedarf,
-Verbrauch fossiler Primärenergien,
-Schadstoffausstoß.
25 Punkte:auf Basis der Well-to-Wheel-Betrachtung 2) kann ein nachvollziehbarer Wirkungsgrad prognosiziert werden.
2.Regionalfachliche BewertungskomponenteKeine eigene, aber Nummer 1 und 2 zusammen 48.25
A)Regionale Entwicklung
Das Projekt leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie.10
B)Kooperation
Das Projekt zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, usw.).5
C)Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa.5
D)Zusatzkriterium Modellhaftigkeit
Das Projekt stellt einen modellhaften und übertragbaren Ansatz). Das ist im Antrag entsprechend zu begründen.5
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien und die regionalfachliche Bewertungskomponente4880
3.Querschnittsziele1220
Gleichstellung3
Durch den Vorhabenträger oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht.0 Punkte:keine Angaben.
3 Punkte:Der Vorhabenträger hat im Antrag deutlich gemacht, inwiefern ein Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter erbracht wird.
Der Leitfaden zum EU-Querschnittsziel "Gleichstellung von Frauen und Männern" steht auf der NBank-Homepage zum Download zur Verfügung.
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung3
Durch den Vorhabenträger oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung erbracht. Es werden barrierefreie Fahrzeuge oder Technologien eingesetzt.0 Punkte:Keine Angaben
3 Punkte:z. B. Einsatz barrierefreier Fahrzeuge.
Nachhaltige Entwicklung (ökologische Nachhaltigkeit)511
Das Vorhaben trägt dazu bei, die Luftqualität zu verbessern und die Klimaschutzziele zu erreichen. 3)0 bis 4 Punkte:Das Projekt leistet keinen oder einen sehr kleinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
5 bis 8 Punkte:Das Projekt leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
9 bis 11 Punkte:Das Projektleistet einen großen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung.
Gute Arbeit3
Der Vorhabenträger trägt erkennbar zur Umsetzung des Querschnittzieles bei durch z. B.:
  • Neubesetzung von Arbeitsplätzen ausschließlich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit denen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird,

  • Vorhabenträger wendet einen Tarifvertrag i. S. des TVG an.

0 Punkte:keine Angaben
1 Punkt:nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte oder Antragsteller wendet Tarifvertrag i. S. des TVG an
3 Punkte:nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Antragsteller wendet zusätzlich Tarifvertrag i. S. des TVG an.

Siehe hierzu Handreichung zur Definition von Qualitätskriterien (Anlage 2).

Well-to-Wheel-Betrachtung nach einer anerkannten Methode, die sich an DIN EN 16258 (o. Ä.) orientiert. Die Betrachtung soll durch eine geeignete Stelle durchgeführt werden. Sie kann im Rahmen einer bereits existierenden Machbarkeitsstudie (o. Ä.) durchgeführt worden sein.

Erfüllt die Anforderung des Do-Not-Significant-Harm Prinzips (Vermeidung erheblicher negativer Umweltauswirkungen durch geförderte Projekte).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 1. März 2023 (Nds. MBl. S. 216)