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  • ab 01.10.1984 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 KosVergPvbRE - VI. Inkrafttreten und Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Gewährung von Reise-, Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld sowie Verpflegung und Unterkunft an Polizeivollzugsbeamte und Polizeiverwaltungsbeamte während der Aus- und Fortbildung
Redaktionelle Abkürzung
KosVergPvbRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441000003011

1.
Nach diesem RdErl. ist mit Wirkung vom 1.10.1984 zu verfahren.

2.
Für Beamte, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Ausbildung, der Einführungszeit, einem Seminar oder Fortbildungslehrgang befinden, verbleibt es bis zum Ende des laufenden Ausbildungsabschnittes, Seminars oder Lehrgangs hinsichtlich der Gewährung von Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld, Verpflegung und Unterkunft bei den insoweit getroffenen Entscheidungen.