Abschnitt 3 ZRHVAuslAV
Bibliographie
- Titel
- Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZRHVAuslAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31020
Sonderregelung bei Ersuchen, die die Staatenimmunität betreffen
Abweichend von den Nummern 1 und 2 sind Ersuchen, die die Staatenimmunität betreffen (z. B. Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen einen ausländischen Staat) der Landesjustizverwaltung vorzulegen.
Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 5 Satz 2 der AV vom 9. November 2018 (Nds. Rpfl. S.345)