Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 19.09.1997, Az.: 4 M 3761/97

Frist; Sechsmonatsfrist; Wohnraum; Übermäßige Unterkunftskosten

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
19.09.1997
Aktenzeichen
4 M 3761/97
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12915
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0919.4M3761.97.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Lüneburg 22.07.1997 - 6 B 87/97

Fundstellen

  • FEVS 1948, 203
  • NVwZ-RR 1998, 242-243 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine längere Frist als die Sechsmonatsfrist, die der Senat unangemessen teuren Wohnraum bewohnenden Hilfesuchenden in der Regel für die Suche nach kostengünstigerem Wohnraum zubilligt und während der diese noch Anspruch auf Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs haben, ist einem Hilfesuchenden auch dann nicht einzuräumen, wenn er einen Mietvertrag für eine feste Laufzeit von (noch) mehreren Jahren abgeschlossen hat.