Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.09.1997, Az.: 4 L 7340/95

Wohngeld; Rückforderung von Wohngeld; Sachfremde Verwendung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.09.1997
Aktenzeichen
4 L 7340/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12947
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0924.4L7340.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 07.09.1995 - 4 A 283/94

Fundstellen

  • FamRZ 1998, 1630 (amtl. Leitsatz)
  • NdsRpfl 1998, 11

Amtlicher Leitsatz

Verbraucht der eine Ehegatte das auf sein Konto überwiesene Wohngeld, das dem anderen als Haushaltsvorstand zur wirtschaftlichen Sicherung des ihnen beiden gehörenden und von ihnen gemeinsam genutzten Eigenheims gewährt worden ist, absprachegemäß für den Lebensunterhalt der Familie und ermöglicht er dadurch dem anderen, mit seinem Einkommen Hauslasten zu tragen, liegt darin nicht eine sachfremde Verwendung des Wohngeldes, sondern eine Form des "Wirtschaftens aus einem Topf", die unter Ehegatten und in Familien üblich ist und dem Zweck des Wohngeldes entspricht.