Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.05.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ZTAV - Zusammenarbeit mit den Staatsschutzabteilungen

Bibliographie

Titel
Zentralstelle Terrorismusbekämpfung
Redaktionelle Abkürzung
ZTAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

3.1 Die Staatsschutzabteilungen bei den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg (Oldenburg) arbeiten eng mit der Zentralstelle zusammen. Hierzu benennen die Staatsanwaltschaften Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg (Oldenburg) jeweils eine Dezernentin oder einen Dezernenten ihrer Staatsschutzabteilung als ständige Ansprechpartnerin oder ständigen Ansprechpartner für die Zentralstelle.

Die gegenüber dem Generalbundesanwalt benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Terrorismusbekämpfung bei den Generalstaatsanwaltschaften in Braunschweig und Oldenburg (Oldenburg)nehmen diese Funktion auch gegenüber der Zentralstelle wahr.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unterstützen die Zentralstelle in allen Verfahren, die örtlich in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, insbesondere durch Einbringen der örtlichen Sach- und Fachkunde.

3.2 Die Zentralstelle und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner halten gemeinsame Dienstbesprechungen ab.

3.3 Die Dezernentinnen und Dezernenten der Zentralstelle sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bilden sich regelmäßig gemeinsam fort, zu diesem Zweck werden von der Zentralstelle landesweite Schulungen ausgerichtet.