Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.06.1997, Az.: 4 O 6513/96

Prozeßkostenhilfe; Nur teilweise Erfolgsaussicht; Beiordnung eines Rechtsanwalts

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.06.1997
Aktenzeichen
4 O 6513/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1997, 12858
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1997:0606.4O6513.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 16.09.1996 - 3 A 524/95 Hi

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1998, 144 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Kläger ist die teilweise Erfolgsaussicht des Klagebegehrens unabhängig davon zu berücksichtigen, ob voraussichtlich die abschließende Kostenentscheidung wegen überwiegenden Unterliegen des Klägers in vollem Umfang zu seinen Lasten geht. Denn auch eine Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für nur einen geringen voraussichtlich erfolgreichen Teil des Klagebegehrens begründet grundsätzlich den Anspruch des Klägers darauf, daß ihm ein Rechtsanwalt beigeordnet wird und dessen Kosten - wenn auch uU nur im Umfang der Mindestgebühren - aus der Staatskasse gezahlt werden.