Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 15.05.1995, Az.: L 8 S (Vs) 52/95

Prozeßkostenhilfe; Antrag; Urteil; Beschluß; Beschwerde; Rechtskraft; Zulässigkeit; Rechtsmittel; Sozialgericht

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
15.05.1995
Aktenzeichen
L 8 S (Vs) 52/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 12013
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1995:0515.L8S.VS52.95.0A

Fundstellen

  • Breith 1995, 735
  • info also 1996, 130

Amtlicher Leitsatz

Entscheidet das Sozialgericht über ein PKH-Gesuch inkorrekt im Urteil anstatt durch Beschluß, ist die Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Die Rechtskraft eines abschlägigen Urteils steht einer sachlichen PKH-Beschwerdeentscheidung ausnahmsweise nicht entgegen, wenn das Sozialgericht über den rechtzeitig und vollständig gestellten PKH-Antrag so spät entschieden hat, daß eine Beschwerdeentscheidung vor Abschluß der Instanz nicht mehr ergehen konnte.