Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.07.1985, Az.: L 6 U 39/85
Unfallversicherung; Jahresarbeitsverdienst; Tierarzt; Arbeitsunfall; Beschäftigung; Bruttoarbeitsentgelt; Hochschulassistent
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 18.07.1985
- Aktenzeichen
- L 6 U 39/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11420
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1985:0718.L6U39.85.0A
Rechtsgrundlage
- § 577 S. 1 RVO
Fundstelle
- Breith 1986, 770
Amtlicher Leitsatz
Als Jahresarbeitsverdienst ist bei einem angestellten Tierarzt, der zZt des Arbeitsunfalls erst knapp 3 Monate beschäftigt gewesen ist, das zu dieser Zeit erzielte Bruttoarbeitsentgelt zugrunde zu legen; der vor Aufnahme der Beschäftigung erzielte geringere Verdienst als teilzeitbeschäftigter Hochschulassistent ist unberücksichtigt zu lassen.