Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.07.1985, Az.: L 6 U 39/85

Unfallversicherung; Jahresarbeitsverdienst; Tierarzt; Arbeitsunfall; Beschäftigung; Bruttoarbeitsentgelt; Hochschulassistent

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
18.07.1985
Aktenzeichen
L 6 U 39/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11420
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1985:0718.L6U39.85.0A

Fundstelle

  • Breith 1986, 770

Amtlicher Leitsatz

Als Jahresarbeitsverdienst ist bei einem angestellten Tierarzt, der zZt des Arbeitsunfalls erst knapp 3 Monate beschäftigt gewesen ist, das zu dieser Zeit erzielte Bruttoarbeitsentgelt zugrunde zu legen; der vor Aufnahme der Beschäftigung erzielte geringere Verdienst als teilzeitbeschäftigter Hochschulassistent ist unberücksichtigt zu lassen.