Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.07.1985, Az.: L 4 Kr 40/83

Krankenversicherung; Landwirtschaft; Landwirt; Hippotherapie; Heilmittel; Notwendig; Indikation; Geeignetheit

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
24.07.1985
Aktenzeichen
L 4 Kr 40/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11433
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1985:0724.L4KR40.83.0A

Fundstellen

  • Breith 1986, 294
  • Meso B 240/93

Amtlicher Leitsatz

Ein Anspruch auf Hippotherapie als Heilmittel besteht nicht, wenn sie im konkreten Falle unwirtschaftlich und damit nicht notwendig ist. Dies gilt auch dann, wenn die behandelnden Ärzte die Hippotherapie als medizinisch indiziert (geeignet) ansehen.

Die Hippotherapie kommt als Leistungsgegenstand der sozialen Krankenversicherung lediglich in den Fällen in Betracht, in denen die herkömmlichen Heilmittel nach Art und Schwere des Leidens ungeeignet sind.