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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 3 RL FamFörd-Erl 2025 - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen (Richtlinie Familienförderung)
Redaktionelle Abkürzung
RL FamFörd-Erl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21147

3.1 Zuwendungsempfänger sind bei Maßnahmen

  • nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe,

  • nach Nummer 2.1.3 sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts.

3.2 Der örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kann die Zuwendung im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an einen oder mehrere Letztempfänger ganz oder teilweise weiterleiten. Letztempfänger sind andere Träger i. S. des § 4 Abs. 1 SGB VIII.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 558)