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Abschnitt 5 DRBefMK/MSRdErl - Praxisaufstieg für Beamtinnen und Beamte

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
DRBefMK/MSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Die dem MK als oberster Dienstbehörde zustehende Befugnis nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO (Feststellung eines dienstlichen Bedürfnisses als Voraussetzung für den Praxisaufstieg) wird auf die RLSB und das NLQ für die Beamtinnen und Beamten in ihrer Dienstelle übertragen.