Abschnitt 5 DRBefMK/MSRdErl - Praxisaufstieg für Beamtinnen und Beamte
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBefMK/MSRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 020400
Die dem MK als oberster Dienstbehörde zustehende Befugnis nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 NLVO (Feststellung eines dienstlichen Bedürfnisses als Voraussetzung für den Praxisaufstieg) wird auf die RLSB und das NLQ für die Beamtinnen und Beamten in ihrer Dienstelle übertragen.