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Abschnitt 8 DRBefMK/MSRdErl - Befugnisse nach dem NBesG

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
DRBefMK/MSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Die dem MK nach § 25 Abs. 2 Satz 7 NBesG zustehenden Befugnisse für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten werden wie folgt übertragen:

8.1 Übertragung auf die RLSB

Die Befugnisse für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten werden auf die RLSB übertragen für

  1. a)

    Beamtinnen und Beamte der RLSB,

  2. b)

    Beamtinnen und Beamte der allgemein bildenden Schulen,

  3. c)

    die verbeamteten Schulleiterinnen und Schulleiter der berufsbildenden Schulen und

  4. d)

    Beamtinnen und Beamte der Studienseminare.

8.2 Übertragung auf das NLQ

Die Befugnisse für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten werden auf das NLQ übertragen für die Beamtinnen und Beamten des NLQ.

8.3 Übertragung auf die berufsbildenden Schulen

Die Befugnisse für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten werden auf die berufsbildenden Schulen übertragen für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis an der jeweiligen Schule.