Anlage 7 VV-BBauG - Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zum Bundesbaugesetz (VV-BBauG)
- Amtliche Abkürzung
- VV-BBauG
- Normtyp
- Erlass
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21074000000001
Öffentliche Belange | Behörden und Stellen | ||
---|---|---|---|
Abfallbeseitigung | Landkreis als Beseitigungspflichtiger (1) und Wasserwirtschaftsamt | ||
Agrarstruktur, Neuordnung des ländlichen Raumes | Amt für Agrarstruktur | ||
Arbeitsmarkt | Arbeitsamt | ||
Bauaufsicht | Landkreis als untere Bauaufsichtsbehörde (2) | ||
Bau- und Bodendenkmalpflege | Landesverwaltungsamt, Institut für Denkmalpflege | ||
Bauliche Anlagen des Landes und des Bundes (Zuständigkeitsbereich der Staatshochbauverwaltung, zugleich Finanzbauverwaltung) | Staatshochbauamt | ||
Bergbau | Bergamt | ||
Bodenschätze | Bergamt, Landkreis als untere Naturschutzbehörde (3) , soweit Bodenschätze nicht den bergrechtlichen Vorschriften unterliegen | ||
Brandschutz | Landkreis als Träger des übergemeindlichen abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes (4) | ||
Forstwirtschaft | Forstamt (staatliches Forstamt, Klosterforstamt, Forstamt der Landwirtschaftskammer); ggf. Bundesvermögensamt | ||
Gesundheitswesen | Landkreis als Gesundheitsamt (5) | ||
Gewerbe, Handel und Industrie | Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitsamt | ||
Gottesdienst und Seelsorge | örtliche Kirchengemeinden, oberste Aufsichtsbehörden der ev. Landeskirchen und der röm.-kath. Diözesen, sonstige Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts | ||
Grenzschutz | Grenzschutzverwaltung Nord | ||
Grundbesitz der öffentlichen Hand | |||
a) | Bund | Bundesvermögensamt (6) | |
b) | Land | die verwaltenden Stellen (7) | |
Hochschulwesen | Bevollmächtigter des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kunst für den Hochschulbau | ||
Immissionsschutz | Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Bergamt | ||
Jugendpflege | Landkreis als Kreisjugendamt (8) | ||
Kataster- und Vermessungswesen | Katasteramt | ||
Katastrophenschutz | Landkreis als Katastrophenschutzbehörde (9) | ||
Landwirtschaft | Landwirtschaftskammer | ||
Naturschutz und Landschaftspflege | Landkreis als untere Naturschutzbehörde (10) , Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde, soweit Naturschutzgebiete betroffen sind | ||
Raumordnung und Landesplanung | Landkreis bzw. Zweckverband Großraum Hannover als untere Landesplanungsbehörde, Bezirksregierung als obere Landesplanungsbehörde (bei Bauleitplänen der kreisfreien Städte) | ||
Rohstoffe, Boden- und Baugrundbeschaffenheit, Hydrogeologie | Landesamt für Bodenforschung | ||
Schulwesen | Schulträger, untere Schulbehörde | ||
öffentliche Sicherheit und Ordnung | Behörden der Gefahrenabwehr (11) , zuständige Polizeidienststelle | ||
Strahlenschutz, Kernanlagen | staatliches Gewerbeaufsichtsamt, ggf. MS | ||
Verkehr: | |||
a) | Straßenverkehr | Landkreis als Straßenverkehrsbehörde (12) | |
b) | Straßenbau: | ||
- | Bundesautobahnen | Straßenbauamt | |
- | Bundesstraßen | Straßenbauamt (13) | |
- | Landesstraßen | Straßenbauamt (14) | |
- | Kreisstraßen | Landkreis/ggf. Straßenbauamt (15) | |
c) | Bundesbahn | Bundesbahndirektion | |
d) | nicht bundeseigene Eisenbahnen | Eisenbahnunternehmen | |
e) | Post- und Fernmeldewesen | Oberpostdirektion | |
f) | Bundeswasserstraßen und sonstige schiffbare Gewässer | Wasser- und Schiffahrtsamt | |
g) | Häfen | Wasser- und Schiffahrtsamt, Hafenbehörde | |
h) | ziviler Luftverkehr | Halter des Flughafens oder Landeplatzes, Luftfahrtbehörde | |
Versorgung: | |||
a) | Elektrizitätsversorgung | Stromversorgungsunternehmen | |
b) | Gasversorgung | Gasversorgungsunternehmen, Ferngasunternehmen | |
Verteidigung: | |||
a) | militärische Verteidigung | Wehrbereichsverwaltung, Bundesvermögensamt | |
b) | zivile Verteidigung | Landkreis (16) | |
Veterinärwesen | Landkreis als Veterinäramt (17) | ||
Wasserwirtschaft | Landkreis als untere Wasserbehörde (18) , Wasserwirtschaftsamt, Wasser- und Bodenverbände |
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
In Zweifelsfällen: Staatshochbauamt.
In Zweifelsfällen: Staatshochbauamt.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde in Ortsdurchfahrten selbst Baulastträger ist.
Soweit nicht die Gemeinde in Ortsdurchfahrten selbst Baulastträger ist.
Soweit nicht die Gemeinde in Ortsdurchfahrten selbst Baulastträger ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.
Soweit nicht die Gemeinde selbst zuständig ist.