Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 13.12.1991, Az.: 14 WF 127/91

Unterhaltsberechtigte; Betreuung minderjähriger Kinder; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Neuer Lebenspartner; Sozio-ökonomische Gemeinschaft; Fiktives Betreuungsentgelt; Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
13.12.1991
Aktenzeichen
14 WF 127/91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 10713
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1991:1213.14WF127.91.0A

Fundstellen

  • FamRZ 1992, 443-444 (Volltext mit red. LS)
  • NJW-RR 1992, 515-516 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Werden von der Unterhaltsberechtigten zwei Kinder im Alter von neun und dreizehn Jahren betreut, so besteht für sie keine Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

2. Ab einer Dauer von drei Jahren kann bei einer Gemeinschaft zwischen der Berechtigten und ihrem neuen Partner von einer verfestigten sozio-ökonomischen Gemeinschaft ausgegangen werden.

3. Bei der Berechtigten kommtes zur Anrechnung eines Betrages i.H.v 700 DM als fiktives Betreuungsentgelt für den neuen Partner (gemäß den Oldenburger Richtlinien vom 01. 01. 1990).

4. Lebend die Parteien der nichtehelichen Lebensgemeinschaft weitgehend räumlich voneinander getrennt und versorgt die Unterhaltsberechtigte neben ihrem Partner auch noch minderjährige Kinder, so kommt eine Kürzung des fiktiven Betreuungsentgelts in Betracht.