Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 03.02.1994, Az.: 2 W 100/93

Angemietete Ehewohnung; Eheleute; Gemeinsame Ausübung der Herrschaftsgewalt; Ungestörte Ehe; Mietvertrag; Zwangsräumung der Ehewohnung; Räumungstitel

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
03.02.1994
Aktenzeichen
2 W 100/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 16509
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:0203.2W100.93.0A

Fundstellen

  • JuS 1994, 891 (Volltext mit amtl. LS)
  • JurBüro 1995, 52 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW-RR 1994, 715 (Volltext mit amtl. LS)
  • Rpfleger 1994, 366-367 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur gemeinsamen Ausübung der Herrschaftsgewalt über die angemietete Ehewohnung durch die Eheleute bei einer ungestörten Ehe für den Fall, daß der Abschluß des Mietvertrages nur mit einem der Ehegatten erfolgte.

2. Für die Zwangsräumung der Ehewohnung ist ein Räumungstitel gegen beide Eheleute notwendig.