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§ 3 EnSanSVG - Finanzierung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden“
Redaktionelle Abkürzung
EnSanSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

1Das Land führt dem Sondervermögen bis zum 31. Dezember 2013 einen Betrag in Höhe von 120 000 000 Euro und im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 70 000 000 Euro zu. 2Im Haushaltsjahr 2022 führt es dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von 242 401 000 Euro und im Haushaltsjahr 2023 einen Betrag in Höhe von 68 837 000 Euro zu. 3In den Haushaltsjahren 2025 bis 2048 führt es dem Sondervermögen einen Betrag in Höhe von jährlich 21 000 000 Euro zu.