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§ 3 EnSanSVG - Finanzierung

Bibliographie

Titel
Gesetz über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen"
Redaktionelle Abkürzung
EnSanSVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000

Das Land führt dem Sondervermögen bis zum 31. Dezember 2013 einen Betrag in Höhe von 120 000 000 Euro zu.