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  • ab 01.05.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 GWBewRdErl - Regelungsinhalt

Bibliographie

Titel
Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers
Redaktionelle Abkürzung
GWBewRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser RdErl. dient der landesweiten Einhaltung der Anforderungen, die sich aus den Zielen hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers gemäß Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30.10.2014 (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 32) - im Folgenden: WRRL - und den entsprechenden nationalen Regelungen ergeben. Die Einhaltung von Bewirtschaftungszielen bezieht sich auf die Ebene von Grundwasserkörpern. Dieser RdErl. enthält Regelungen, die im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen i. S. eines einheitlichen Vollzugs von Bedeutung sind.

Bei Entnahmen aus dem Grundwasser sind die in den Nummern 2 bis 7 enthaltenen Vorgaben zu beachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 223)