Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
Amtliche Abkürzung
JMStV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Vom 10./13./22./23./26./27. September 2002 (Nds. GVBl. S. 705 - VORIS 22620 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 20. November 2002 (Nds. GVBl. S. 705)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Staatsvertrages vom 30. Oktober 2009 (Nds. GVBl. 2010 S. 135) (1)

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein und

der Freistaat Thüringen

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Staatsvertrages1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Unzulässige Angebote4
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote5
Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping6
Jugendschutzbeauftragte7
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Rundfunk
Festlegung der Sendezeit8
Ausnahmeregelungen9
Programmankündigungen und Kenntlichmachung10
Dritter Abschnitt
Vorschriften für Telemedien
Jugendschutzprogramme11
Kennzeichnungspflicht12
Vierter Abschnitt
Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Anwendungsbereich13
Kommission für Jugendmedienschutz14
Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten15
Zuständigkeit der KJM16
Verfahren der KJM17
"jugendschutz.net"18
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle19
Fünfter Abschnitt
Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Aufsicht20
Auskunftsansprüche21
Revision zum Bundesverwaltungsgericht22
Sechster Abschnitt
Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Strafbestimmung23
Ordnungswidrigkeiten24
Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen
Änderung sonstiger Staatsverträge25
Geltungsdauer, Kündigung26
Notifizierung27
In-Kraft-Treten, Neubekanntmachung28

Bekanntmachung über die Gegenstandslosigkeit des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Vom 21. Januar 2011 (Nds. GVBl. S. 14)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 6. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 451) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos geworden ist.