Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 27.11.2002 (aktuelle Fassung)

Art. 1 JMStVG - Zustimmungsgesetz

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Redaktionelle Abkürzung
JMStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 1 am 1. April 2003 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2003 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.