Art. 1 JMStVG - Zustimmungsgesetz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- JMStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 10./27. September 2002 unterzeichneten Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 1 am 1. April 2003 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2003 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.