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§ 4 JugStiftungG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zum Zwecke der Erziehung Jugendlicher ("Remenhof-Stiftung")
Redaktionelle Abkürzung
JugStiftungG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133010000000

Der Braunschweigische Minister des Innern führt die Aufsicht über die Stiftung. Er erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsanordnungen.