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  • ab 29.09.2017 (aktuelle Fassung)

§ 4 ZÜSVO - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Datei führende Stelle und zugelassene Überwachungsstellen im Bereich der Produktsicherheit (ZÜSVO)
Amtliche Abkürzung
ZÜSVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640

1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen im Bereich der Geräte- und Produktsicherheit vom 24. Oktober 2005 (Nds. GVBl. S. 320) außer Kraft.

Hannover, den 21. September 2017

Die Niedersächsische Landesregierung

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