Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.11.1984, Az.: 6 A 6/83
Pferde; Pferdehaltung; Baugebiet; Unbeplant
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 09.11.1984
- Aktenzeichen
- 6 A 6/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12285
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1984:1109.6A6.83.0A
Rechtsgrundlage
- § 34 Abs. 1 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 1986, 59
- RdL 1985, 147
Amtlicher Leitsatz
Es ist zulässig, in einem unbeplanten Baugebiet, welches unterschiedlich genutzt wird, Pferde zu halten, soweit keine bodenrechtlich bedeutsamen Spannungen zu erwarten sind. Dies gilt auch dann, wenn ansonsten in der Umgebung lediglich eine Schweine- oder Hühnerhaltung vorzufinden ist.