Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 18.10.1984, Az.: 3 A 70/83

Auskiesung; Auskiesungsbeschluß; Landschaftsschutz; Gemeinde; Versagung; Einvernehmen

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
18.10.1984
Aktenzeichen
3 A 70/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12287
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1984:1018.3A70.83.0A

Fundstelle

  • RdL 1985, 68

Amtlicher Leitsatz

Es ist der beigeladenen Gemeinde im einen Rechtsstreit nicht möglich, geltend zu machen, daß die Belange des Landschaftsschutzes zur Versagung der Auskiesungsgenehmigung führen müßten. Eine Versagung des Einvernehmens darf nicht aus Gründen erfolgen, welche ihre Motivation außerhalb des Planungsrechts haben.